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De Ecclesia

Kapitel

1. Praefatio

Zu meinem Amtsantritt als Bewahrer des Glaubens in der heiligen Kirche des Mithras schreibe ich nieder in diesem Werk, welches den Namen „De Ecclesia“ tragen soll, jene theologischen Gedanken, die auf dem Konzil zu Löwenstein im Jahre 1189 als kanonisch festgelegt wurden. Von jetzt an und für alle Zeit soll dieses Werk Ordnung in Kirche und Staat bringen zum Wohle des Volkes und zum Ruhme von Mithras, unserem Gott.

2. Corpus et Mens

Leib und Seele eines jeden Menschen sind voneinander getrennt und doch miteinander verwoben. Doch sind diese beiden Teile eines Menschen, die aus ihm erst ein Ganzes machen, von unterschiedlicher Art. Denn wo der Leib vergänglich ist, ist die Seele des Menschen unsterblich und ein heiliges Geschenk in sich selbst. Dieses Geschenk macht Mithras, unser Gott, einem jeden Menschen bei seiner Geburt, und es ist das höchste und teuerste Geschenk, dass der Mensch erhalten kann.
Denn die Seele des Menschen ist Keim und Quelle seiner Empfindsamkeit, seiner Liebe und seines Glaubens. Sie ist ein Teil des Göttlichen, das dem Menschen geliehen ist für die Zeit, die er auf Erden verbringt, und sie kehrt zurück zu Mithras, wenn der Mensch sie aushaucht, um in seinem Reich, dem Elysium, höchste Freuden zu empfangen.
Doch die kurze Zeit des Lebens ist eine Prüfung von Mithras und nur jene Seelen, die ebenso rein zurückkehren, wie sie dem Menschen verliehen wurden, verdienen es, im immerwährenden Licht unseres Gottes zu strahlen. Jene Seelen aber, die vom Pfad des Lichts abweichen und der Dunkelheit anheimfallen, sollen ewige Qualen im Abyss erleiden, wo sie von Dämonen wieder und wieder zerrissen werden und doch nicht sterben können.

3. De Creatures

Nur der Mensch jedoch, als Zwischenform des Göttlichen und der Kreaturen, besitzt eine Seele. Jedes andere Lebewesen ist gebunden an den Leib und die Vergänglichkeit und besitzt keinen Wert über den seines Fleisches hinaus. Weder Tier noch monströse Kreaturen des Abyss sind von Mithras mit einer Seele beschenkt, und so liegt es an den Menschen, mit ihnen zu verfahren, wie es ihnen beliebt.
Keine Sünde ist es, vom Fleisch der Kreaturen zu essen oder ihre Häute als Kleidung zu tragen, denn sie haben ebenso wenig Göttliches in sich wie Pflanzen oder bloße Steine. Und ebenso wie Pflanzen und Steine sollen sie dem Menschen als Werkzeug und Quelle dienen, denn sie sind ihm untertan.

4. De Ecclesia et Civitas

Die Menschheit aber ist nach dem Willen unseres Gottes Mithras getrennt in drei Stände: den Klerus, den Adel und das Volk.
Dem Klerus obliegt es, die unsterbliche Seele der Menschen auf dem Pfad des Lichtes zu halten und vom giftigen Einfluss alles Dämonischen zu bewahren. Die Verbreitung des wahren Glaubens an unseren Gott Mithras soll dem Klerus stets höchstes Ziel sein.
Der Adel soll den Leib des Volkes schützen und bewahren, auf dass er in seiner Zeit auf Erden keinen Schaden nehme. Die Verteidigung der Kirche und des Volkes haben ihm vor allen anderen Belangen zu stehen.
Des Volkes Aufgabe ist es, seine Seele rein zu halten und Mithras zu verehren. Außerdem folge es dem Adel und dem Klerus gehorsam nach, um an Leib und Seele unversehrt zu bleiben. Wenn Klerus und Adel rufen, habe es Gehorsam zu zeigen.

5. Malum Malo medicari

Das Böse lauert in vielerlei Gestalt auf unserer Welt und oft ist der Mensch versucht, ihm nachzugeben. Was aber als böse erkannt ist, darf und muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Wer in der Absicht handelt, Gutes zu tun, dem soll vergeben werden. Cui finis est licitus, etiam media sunt licita. Das Böse und heidnischer Glaube müssen aber mit allen Mitteln bekämpft werden, denn die Sache steht über dem Weg.

6. De Peccati et Expiatio

Wer jedoch Sünde begeht, der muss Wiedergutmachung leisten. Der Kirche obliege es zu entscheiden, welche Sühnetaten der Sünder zu begehen habe, um seine Seele wieder rein zu waschen und in das Licht unseres Gottes Mithras zurückzukehren. Buße tun soll jeder, gleich welchen Standes, Geschlechtes oder Berufes in gleichem Maße. Bei besonders schweren Vergehen sei es Aufgabe der Kirche, auch vor körperlicher Strafe und Züchtigung bis hin zum Tode nicht zurückzuschrecken. Wer Buße tut, der soll gerettet und wer bereut, dem soll vergeben werden.

7. De Peccatis minoris et majoris

Zu den kleinen Sünden gehören Lügen, Betrügen, Gier und Rachsucht. Sie sind mit Buße in geringem Maße zu vergelten.
Sünder, welche sich des Mordes aus niederen Gründen, des Ehebruchs, Eidbruchs oder der Häresie schuldig machen, haben eine schwere Buße zu tun, bis zum Verlust ihrer Titel und Besitztümer.
Schwere Fälle von Ketzerei, Paktschließung mit dämonischen Wesen oder Verrat an Kirche und Staat müssen schwer bestraft werden. So der Klerus keine Reue finden kann, sind die Sünder dem Feuer zu übergeben, um ihre Seelen reinzuwaschen.

8. Canon

Das Konzil von Löwenstein setzt folgende heilige Liturgien als die wichtigsten im Kanon der Kirche von Mithras fest. Weitere Liturgien zu Ehren Mithras seien dadurch jedoch nicht ausgeschlossen.

I. Die Indoktrination
Ein jeder, der Mithras und seine Kirche anerkennt, soll von einem Priester auf den Pfad des Lichts, in die Gemeinschaft der Mithrasgläubigen, geführt werden. Der Priester habe zu diesem Zwecke den Gläubigen auf die Flamme einer Kerze seinen Glauben und seinen Willen, Mithras zu verehren, schwören zu lassen.

II. Eidleistung
Vor Gericht habe manch Angeklagter einen Eid abzulegen, dass er die Wahrheit spreche. Diesen Schwur habe ihm ein Priester abzunehmen. Worte, die unter Eid gesprochen sind, dürfen nur bei äußerster Verdächtigkeit angezweifelt werden. Wer aber unter Eid lügt, der muss für seinen Meineid bestraft werden.

III. Die Eheschließung
Eheschließungen, die der Liebe eines Paares und daraus hervorgehenden Nachkommen den Segen Mithras' gewähren, sind durch einen Priester des Mithras vorzunehmen. Außerdem könne niemand sonst eine Ehe wieder scheiden. Wer aber verheiratet ist und untreu wird, der muss für seinen Ehebruch bestraft werden.

IV. Das letzte Geleit
Die Priester des Mithras haben für das letzte Geleit der Seele und der sterblichen Überreste eines Menschen zu sorgen. Der Leib soll dabei verbrannt und die Überreste begraben werden. Mindestens ein Priester muss bei diesem Geleit zugegen sein, um sicherzustellen, dass die Seele des Verstorbenen Einzug in Mithras Hallen findet.

9. Exsolutio

Dies seien die Grundsätze des priesterlichen Lebens in der Kirche von Mithras. Diese Grundsätze sollen unabänderlich sein, es steht späteren Konzilen jedoch frei, Ergänzungen und Erweiterungen anzufügen.

Bewahrer Milovan II.,
1192 n.M.