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Regeln für Institutionen

Einleitung

Institutionen dienen dem Erhalt und der Darstellung der Spielwelt, und müssen allgemein einem gemeinnützigen, realistisch nachvollziehbaren Zweck innerhalb der Spielwelt dienen. Das bedeutet, dass Institutionen in die Spielwelt verankert sein sollen, diese unterstützen müssen, und hierbei keine Ziele ausser dem Erhalt der eigenen Funktion verfolgen dürfen. Institutionen, die mit einer frei erfundenen Hintergrundgeschichte plötzlich "da sind", werden nicht zugelassen. Zudem bleibt es in der Hand der Spielleitung, darüber zu entscheiden, ob eine Institution benötigt, sinnvoll und notwendig ist, oder nicht. Die endgültige Entscheidung darüber, ob eine Institution also genehmigt wird, liegt bei der Spielleitung.
Inaktive Institutionen können aufgelöst werden. Dies geschieht nach Staffentscheid und im Sinne der Spielwelt.

Es gibt zwei Formen von Institutionen - die staffgestützte Institution, die der Spielleitung als letzter Instanz zur Verwaltung untersteht, und die spielergestützte Institution, die nur anhand der Spielwelt in ihrem Tun gelenkt wird.

Spielleitergestützte Institutionen

Spielleitergestützte Institutionen sind an das neue Gildensystem gebunden, erhalten daher einen Ingame-Flag und Zugriff auf das aktivitätsgebundene Boni-System, sowie ein Forum mit Zutritt für die aktiven Mitglieder. Ein Spielleiter ist als direkter Ansprechpartner verfügbar, unterstützt bei Problemen und Unklarheiten, und hilft dabei, die Institution entsprechend in die Spielwelt einzufügen.

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Anmeldung einer spielleitergestützten Institution
  • Eine Liste der beteiligten Charaktere von 5 aktiven Spielern.
    • Pro Spieler darf nur 1 Charakter an der Gründung beteiligt sein.
    • Die Charaktere können bereits in anderen Institutionen oder Gilden sein.
    • Der Hauptverantwortliche (Institutionsleiter) muss angegeben werden.
  • Institutionsname und Kürzel (max. 4 Buchstaben).
  • Ein Institutionskonzept, dessen Ziele und Strukturen.
  • Eine nachvollziehbare Entstehungsgeschichte (Hintergrund).
    • Die Entstehungsgeschichte ausserhalb des Spielbetriebs darf keine Widersprüche gegen die Amhransche Historie beinhalten.
    • Schilderungen von Ereignissen müssen aus dem Gesichtspunkt der Institution erfolgen.
    • Die Spielleitung hat ein vollständiges Kontroll-, Modifikations- und Vetorecht in Punkten der Historie.
  • Hinweise:
    • Die Institutionsgründung ist kostenlos.
    • Es wird ein Institutionsgelände benötigt.
    • Bestehen zu große Ähnlichkeiten mit existierenden Institutionen kann die Institution abgelehnt werden.
Vorteile einer spielleitergestützten Institution
  • Institutionen können durch Aktivität Vorteile in der Spielwelt erwerben:
    • Institutionsgebundene Gebäude gelten als "öffentliche Gebäude", und können daher nach Erhaltungskostenrechnung betrieben werden.
    • Bestimmte NPCs können auf dem Institutionsgelände erworben werden.
    • Institutionsfarben und -gegenstände können erworben werden.
    • Staffgesteuerte Institutionen werden an das technische Lehenssystem gekoppelt, und können daher von dem Lehensgeldfluss profitieren.
  • Institutionen haben Anrecht auf ein Institutionsforum, welches für andere Spieler nicht einsehbar ist, und nach dem neuen Forensystem betrieben wird. Für dieses Forum können bei Bedarf auch bis zu zwei Unterforen erstellt werden, zum Beispiel ein Archiv für alte Beiträge.
  • Ein eigener TS-Channel kann beantragt werden.

Spielergestützte Institutionen

Spielergestützte Institutionen sind nicht an ein Gildensystem gebunden, und erhalten daher keinen Ingame-Flag und keinen Zugriff auf das aktivitätsgebundene Boni-System. Sie bekommen ein Forum mit Gruppenleitung zur Verfügung gestellt, und müssen ihre Mitglieder selbstständig verwalten.

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Anmeldung einer spielergestützten Institution
  • Eine Liste der beteiligten Charaktere von 5 aktiven Spielern.
    • Pro Spieler darf nur 1 Charakter an der Gründung beteiligt sein.
    • Die Charaktere können bereits in anderen Institutionen oder Gilden sein.
    • Der Hauptverantwortliche (Institutionsleiter) muss angegeben werden.
  • Ein Institutionsname.
  • Ein Institutionskonzept, dessen Ziele und Strukturen.
  • Eine nachvollziehbare Entstehungsgeschichte (Hintergrund).
    • Eine IG-Erlaubnis für die Gründung der Institution muss von Seiten der regionalen Verwaltung vorliegen.
    • Die Entstehungsgeschichte muss aus im Spiel erarbeiteten Geschehnissen bestehen - historische Erwähnungen sind erlaubt, dürfen aber für die Gründung nicht ausschlaggebend sein.
    • Schilderungen von Ereignissen müssen aus dem Gesichtspunkt der Institution erfolgen.
    • Die Spielleitung hat ein vollständiges Kontroll-, Modifikations- und Vetorecht in Punkten der Historie.
  • Hinweise:
    • Die Institutionsgründung ist kostenlos.
    • Es wird ein Institutionsgelände benötigt.
    • Bestehen zu große Ähnlichkeiten mit existierenden Institutionen kann die Institution abgelehnt werden.
Vorteile einer spielergestützten Institution
  • Institutionen können durch Aktivität Vorteile in der Spielwelt erwerben:
    • Institutionsgebundene Gebäude gelten als "öffentliche Gebäude", und können daher nach Erhaltungskostenrechnung betrieben werden.
    • Spielergestützte Institutionen können auf zugesprochene Ressourcen der regionalen Verwaltung zugreifen, und diese auf Kosten der Verwaltung benutzen.
  • Institutionen haben Anrecht auf ein Institutionsforum, welches für andere Spieler nicht einsehbar ist, und nach dem alten Forensystem betrieben wird.
  • Ein eigener TS-Channel kann beantragt werden.