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Arx Obscura - Regelwerk

Kapitel

Account und Spielerverhalten

1. Spielleitung

Die Spielleitung ist für die Wahrung des Shardkonzepts und der allgemeinen Fairness zuständig. Entscheidungen der Spielleitung müssen daher akzeptiert werden. Bei Unklarheiten und Grenzfällen gilt die Auslegung der Spielleitung.
Um die Fairness für alle am Spielbetrieb Beteiligten zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen, muss die Kommunikation von Anliegen, Wünschen, Beschwerden und Anfragen stets über schriftliche und offizielle Kanäle stattfinden, also über PNs, Forenbeiträge oder Tickets im Hilfesystem. Auf diese Art wird auch Spielleitungsintern gesichert, dass keine Anfrage verloren geht und jeder Spieler gleichberechtigt behandelt wird.
Wurde nachweislich ein Fehler begangen oder ergeben sich Probleme mit einzelnen Spielleitern, sollte die Problematik ausführlich den zuständigen Administratoren oder Koordinatoren geschildert werden.

2. Accountbesitz

Jeder Spieler muss mindestens 18 Jahre alt sein, darf nur einen Account erstellen bzw. besitzen und diesen mit niemandem teilen. Accounts und Charaktere können nicht zwischen Spielern transferiert werden. Gelöschte Accounts oder Charaktere werden nicht wiederhergestellt.
Ausnahmen müssen von der Spielleitung genehmigt werden. Ein Account darf nicht von mehreren Spielern benutzt oder an Dritte weitergereicht werden. Wenn mehrere Personen die selbe Internetleitung benutzen (Studentenwohnheim, Geschwister, Wohngemeinschaft, etc.) sollte dies der Spielleitung mitgeteilt werden, um möglichen Accountsperrungen vorzubeugen.
Details können den Nutzungsbedingungen entnommen werden.

3. Macroing

Macroing und die Nutzung von 3rd-Party-Programmen ist verboten. Darunter fällt explizit auch das sogenannte AFK-Macroing.
Macroing beschreibt die automatisierte Steuerung des Clients (Spiels) durch Skripte oder Programme. 3rd-Party-Programme sind Programme Dritter, welche den Client und die Spielfunktionen beeinflussen können. Unter Macroing fällt auch die Nutzung von Hilfsmitteln um ein Wechseln in den AFK-Modus zu verhindern. Macroing wird mit fünf oder mehr Strafpunkten geahndet.

4. Spielfehler

Das Ausnutzen von Spielfehlern (Bugs) ist verboten und jegliche Spielfehler müssen gemeldet werden. Es gibt keine Garantie, dass durch Spielfehler entstandener Schaden behoben werden kann.
Wer einen möglichen Spielfehler entdeckt, der sollte die Spielleitung kontaktieren und die auslösende Tätigkeit unterlassen, bis er Rückmeldung erhält. Wenn ein Spielfehler zur persönlichen Bereicherung beiträgt, muss der Spielfehler auf privaten Wegen gemeldet werden!

5. Mobbing, Griefplay

Mobbing und Griefplay zwischen Spielern oder Spielleitung und Spielern zieht sehr harte Strafen mit sich. Das Traktieren, Provozieren und Bedrängen von einzelnen Spielern oder Spielergruppen über das im Rollenspiel und guten Miteinander erklärbare Maß hinaus, ist nicht erwünscht.
Hierfür wird jedem Spieler angeraten, generell (und auch ohne Vorfall) sowohl Ingame-Situationen als auch entsprechende Austausche über andere Kontaktmedien mitzuloggen. Ohne Beweise können schwer Strafen vergeben werden.
Merke: Auch die unerlaubte Weitergabe von Spieleridentitäten der Spielleiter und deren Kontaktinformationen, die auch die Möglichkeiten haben möchten in Ruhe zu spielen, gilt als Mobbing.

Unter Mobbing oder Griefing bzw. Griefplay wird für gewöhnlich das dauerhafte Anschwärzen, Belagern, Ausschließen, Behindern oder Attackieren von einzelnen Spielern oder Spielergruppen über ingame- und outgame-Kanäle verstanden. Hierbei ist eine Motivation nachzuweisen die über das im Rollenspiel Erklärbare hinausgeht und somit auf Abneigung des Täters (Spieler) gegenüber dem Opfer (Spieler, Charakter oder Gilde) hinweist. Beispiele hierfür sind Verweigerung von Rollenspiel wenn ein Zusammentreffen im Spiel stattfindet, Non-RP und Emoteregelbrüche, Minimal-RP in Konflikten zugunsten der Enginenutzung, indirektes oder direktes Anschwärzen des Spielers oder der Spielergruppe im Forum oder über Drittkanäle bei unbeteiligten Mitspielern, Drohungen oder Bedrohung des Spielers oder der Spielergruppe via privaten Nachrichten, Discord, Skype oder andere Kommunikationsprogramme, und direktes oder indirektes Anschwärzen des Spielers oder der Spielergruppe bei der Spielleitung durch überzogene Beschwerdefrequenz oder halt- und beweislose Klagen gegenüber dem Spielerverhalten des Opfers.
Auch Spieler, die so ein Verhalten mitbekommen ohne direkt betroffen oder beteiligt zu sein, stehen in der Pflicht dieses zu melden damit wir dafür sorgen können, dass die Situation nicht eskaliert. Es handelt sich dabei nicht um 'petzen' sondern um Unterstützung eines angenehmen, kooperativen Spielklimas.
Neben Spielern können auch Spielleiter Opfer von Griefing/Mobbing werden - diese Fälle werden ebenso entsprechend der Härte des Vorfalls geahndet wie Griefing gegen Mitspieler.

6. Forennutzung und Discord

Die übliche Netiquette gilt im Forum von Arx Obscura und am offiziellen Discord-Server. Spiel- und Forenaccount teilen sich das Strafpunktekonto.
Wir vertreten zwar die Ansicht, dass möglichst wenig Kontrolle und Moderation stattfinden sollte, doch werden wir eine angenehme Atmosphäre für alle Teilnehmer sichern.

7. Verdacht auf Bevorzugung

Hat ein Spieler den Verdacht, ein Spielleiter würde einen Mitspieler oder eine Spielergruppe aufgrund von persönlichen Sympathien in Entscheidungen bezüglich Anfragen, Regelbrüchen oder Questen bevorzugen, ist dies ausnahmslos der Administration, einem Koordinator oder einem Spielleiter des Vertrauens zu melden.
Wir möchten auf Arx einen offenen und kooperativen Umgang erhalten. Solche Verdachtsmomente über dritte Kommunikationskanäle wie z.B. Discord mit Unbetroffenen zu besprechen stärkt Misstrauen und spaltet die Spielerschaft statt das eigentliche Problem zu klären, und soll daher unterlassen werden. Es ist zudem nicht erwünscht, solche Verdachte im Forum anzudeuten oder indirekt zu beschreiben. Sobald Beweise / Logs / etc tatsächlich vorliegen, sollen diese mit einer sachlichen Erklärung der Situation zur Klärung an einen Staffler eurer Wahl geschickt werden. Haltlose Vermutungen sind allerdings zu unterlassen und werden entsprechend geahndet.

8. Fairness und Geheimhaltung von Identitäten

Zum Wohle der Fairness und zur Vorbeugung von Konflikten außerhalb des Spiels dürfen Identitäten, also sowohl Tarnnamen im Forum, als auch die Identitäten des zweiten Gesichts von Hexern, die verschiedenen Identitäten der Vampire und Werwölfe, und die Zugehörigkeiten von Charakteren zu den Spielern ohne Einwilligung des Betroffenen auf OG-Ebene nicht weitergegeben werden.
Das bedeutet, dass es verboten ist die Spieleridentität hinter einem Charakter über OG-Wege (z.B. Discord, Forenposts, PNs, usw.) weiterzugeben, die Tarnidentität eines Hexers, Vampirs oder Werwolfs einem Spielercharakter oder dem Spieler hinter dem Charakter zuzuordnen, oder aber in Form von durch OG-Wissen motiviertem und erzwungenem Aufdeckungsrollenspiel eine Entlarvung zu erzwingen.
Da besonders Hexer, Vampire und Werwölfe bei einer Entlarvung im Spiel kaum Überlebenschancen haben, gilt für diese Klassen und Rassen untereinander zusätzlich, dass sie einander gegenseitig nicht ohne explizite OG-Zustimmung des Spielers oder der Spielleitung entlarven dürfen. Diese Regelung gilt sowohl im Spiel als auch für außerhalb des Spieles. Das bedeutet, dass ein Vampir, Werwolf oder Hexer keinen anderen dieser drei Gruppen vor "Normalsterblichen" zweifelsfrei entlarven darf, wenn der Spieler oder die Spielleitung nicht explizit sein Einverständnis gegeben hat.
Diese Regel betrifft explizit nicht die eigenständige Entlarvung oder die Weiterverbreitung im Spiel durch Normalsterbliche.

Rollenspiel

9. Kommunikation und Namensgebung

Jede Kommunikation im Spiel findet rollenspielgerecht aus Sicht des Charakters statt. Dies umfasst Sprache, Emotes, Verhalten, Charakter- und Haustiernamen.
Ausnahme ist der Kontakt mit Spielleitern abseits einer Spielsituation. Als nicht passend gelten u.a. Emoticons (Smileys), Chatabkürzung (z.b. 'hi' oder 'lol) und charakterfremde Themen (Kinofilm, Fussballspiel, etc). Die Charakter- und Haustiernamen dürfen weder berühmten oder fiktiven Personen ähneln oder gleichen, noch bereits existierenden Charakteren. Beleidigende, rassistische, sexistische oder provokante Foren- und Charakternamen werden geahndet.
Ein "von/vom" im Namen ist nur bei angemeldeten Adelscharakteren erlaubt. Charakternamen sollten zum Herkunftsland des Charakters passen.
In einzelnen Fällen behält sich der Staff vor, bestimmte unpassende Namen zu verbieten. Betroffene Spieler bekommen dann die Gelegenheit ihren Charakter umzubenennen.

10. Emotenutzung

Emotes sind Beschreibungen von sichtbaren Ereignissen wie z.b. Mimik, Gestik, Bewegungen, ergänzende Beschreibungen zu Aussehen und Handlungen, und sollten auch so gehandhabt werden.
Nicht erlaubt sind Gedankenemotes, also das Ausemoten von Gedanken oder Meinungen, auf die das Gegenüber nicht reagieren kann und nicht wahrnehmen kann. Genauso verboten sind Poweremotes, also Emotes, die einem Spieler mehr Macht oder Fähigkeiten andichten, als er tatsächlich hat oder die dem Gegenüber eine Reaktionsmöglichkeit nehmen, die es eigentlich haben müsste (z.b. *Sticht ihm den Dolch tief ins Herz, um ihn zu töten*).
Begegnet man einem anderen Spielercharakter, so ist man dazu aufgefordert, mit einem Emote zu reagieren. Dieses kann entweder eine Reaktion auf dessen Auftauchen beschreiben, z.b. *nickt im Vorbeigehen grüßend* oder aber die aktuelle Tätigkeit, z.b. *sitzt am Tisch und starrt nachdenklichen Blickes in sein Bier*.

11. Charaktertrennung

Charaktere auf einem Account dürfen weder verwandt noch befreundet sein. Ebenso ist es verboten Gegenstände direkt oder indirekt zwischen beiden Charakteren zu transferieren oder mit zwei Charakteren auf einen Behälter oder ein Privathaus in einer Form Zugriff zu erhalten, die den theoretischen Austausch von Waren ermöglicht.
Dies beinhaltet auch Crosstrading (Charakter A schenkt Charakter B etwas, dafür schenkt Charakter C dann Charakter D etwas). Arbeitet ein Charakter nachweislich einem anderen zu, wird dieser dem Spieler entzogen!
Nicht vom Hausverbot betroffen sind Institutionen und öffentliche Gebäude. Im Fall des Verdachts auf Missbrauch dieser Ausnahme kann die Spielleitung allerdings ein nachträgliches Verbot für einzelne Spieler verhängen.

12. Kämpfe und Engine

Der Kampf zwischen Spielern (PvP) ist grundsätzlich erlaubt, mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Es muss ein rollengerechter Grund für den Angriff vorliegen.
- Der Angriff muss vorher eindeutig signalisiert werden oder provoziert worden sein.
- In der Situation vor dem Kampf muss der Gegner eindeutig die Möglichkeit haben den Kampf zu vermeiden (z.B. Fluchtmöglichkeit, Ergeben).
- Die Flucht aus einem Kampf muss im Rahmen des Rollenspiels stattfinden.
Jegliche Kämpfe zwischen Spielern sind Teil des Rollenspiels und werden so gewertet. Dies bedeutet, dass das Verhalten des Charakters im Kampf auch rollengerecht sein muss. Es bedeutet ebenfalls, dass Niederlagen in das weitere Spiel einbezogen werden müssen.
Bevor der Kampf beginnt sollte dieser mit Emotes angekündigt werden. Im Rollenspiel kann es immer sein, dass der Gegenüber gerade tippt und deswegen nicht direkt auf einen Angriff reagieren kann. Deswegen ist es notwendig, dass ein Kampfbeginn deutlich signalisiert wird. Ein Ausnutzen dieser Regelung ist nicht gestattet. Wer z.B. seine Gegner beleidigt während er flieht, der hat eindeutig einen Angriff provoziert. Wer einen Kampf vermeiden möchte, der muss dies entsprechend ausspielen.
Ab dem Zeitpunkt, an dem einer der Beteiligten die Engine anwendet (in den Kampfmodus gehen, einen Zauber beginnen, auf ein Pferd aufsteigen, einen Trank benutzen), ist es valide, ebenso auf die Engine zuzugreifen.

13. Aufzwingen von Konsequenzen

Permanente Veränderungen am Charakter, wie Verstümmelungen oder Charaktertod, dürfen nur nach Absprache und im Konsens mit dem betroffenen Spieler oder nach Erlaubnis der Spielleitung stattfinden.
Grundsätzlich wird der Dark Fantasy Gedanke von der Spielleitung gestützt. Das bedeutet, dass ein Charakter durch wiederholte Taten, Verstöße oder Provokationen in Situationen geraten kann, in denen ihm permanenter Schaden oder ähnliche schwere Konsequenzen drohen. In solchen Situationen sind die Parteien dazu aufgerufen, einen Konsens zu finden der beiden Seiten ein logisches Weiterspielen ermöglicht.
Wenn der Spieler eine spezifische Form von permanenten Konsequenzen nicht ausspielen möchte, muss man andere Wege oder Methoden zum Ziel finden. Trotzdem erwarten wir von jedem Spieler die Bereitschaft, für die Taten seines Charakters auch die Konsequenzen zu tragen und somit die Konsistenz der Spielwelt zu unterstützen. Wird die Glaubhaftigkeit der Spielwelt gefährdet und kein Mittelweg gefunden, kann die Spielleitung solche Konsequenzen auch gegen den Willen des Spielers genehmigen oder durchführen. Siehe Strafenkatalog.
Es kann auch vorkommen, dass im Rahmen von staffgeleiteten Quests Spielercharaktere, die besonders riskant oder waghalsig handeln und dieses Risiko in Kauf nehmen, ohne vorheriges Einverständnis des Spielers zu Tode kommen. Auch wenn kein EP-Ersatz in diesem Sinne geleistet wird, honoriert der Staff engagierten und konsequenten Umgang - ingame und outgame - mit dieser RP-Tod-Situation mit einer kleinen Anschubhilfe in Form von Erfahrungspunkten. Diese werden vom System automatisch anhand der bisher verdienten EP des verstorbenen Charakters errechnet.

14. FSK-Regel

Um dem guten Miteinander Genüge zu tun ist das Darstellen von eklatant pornografischen oder gewaltverherrlichenden Szenen in allgemeinen und öffentlich zugänglichen Forenbereichen nicht erwünscht. Im Spiel gehen unbeteiligte Mitspieler vor - das Rollenspiel muss so angepasst werden, dass niemand unerwünschten Darstellungen ausgesetzt wird.
Charaktere müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben.
Das Rollenspiel sollte in seinem Detailgrad jedem Beteiligten gerecht werden und niemandem unangenehm oder peinlich werden müssen. Das bedeutet unter anderem, dass man spezifisch in öffentlichen Bereichen Rücksicht auf Passanten oder andere Anwesende nehmen sollte, denn niemand wird gerne mit pikanten Darstellungen zwangsbeglückt. Um sich vor potenziellen Problemen zu schützen, wird hierbei die Flüsterfunktion oder die "Privat-Emote"-Funktion empfohlen.
Ebenso gilt es die Wünsche des Mitspielers auch in speziellen Situationen (Gefangenschaft z.b.) zu beachten – wenn jemand keine Gewaltdarstellungen im Detail spielen will, ist der machtausübende Part dazu verpflichtet eine Lösung zu finden die beiden Seiten das Weiterspiel möglich macht, z.b. statt der bildlichen Beschreibung des Vorganges zusammenfassendere Emotes, oder statt eines hochnotpeinlichen Verhörs (direkte Folter) subtilere Methoden anzuwenden. Ungültig ist hierbei natürlich die Erklärung "damit mein Charakter nicht schwach wirkt".
Im Geschichten-Forum dürfen zwar erotische oder gewalttätige Inhalte vorkommen, müssen aber markiert werden (FSK-18 im Titel), ein gewisses Grundniveau wahren und dürfen nicht durch unverhältnismäßige Darstellung dem Selbstzweck dienen. Spezifisch die Verherrlichung von exzessiver Gewalt, Misshandlungsszenarien oder offene Pornografie sind nicht erwünscht.

15. Gefangenschaften

Im Zuge des Rollenspiels kann die Situation einer Gefangenschaft entstehen. Im Zuge dieser Gefangenschaft stehen die "Wächter" in der Pflicht, den Gefangenen angemessen und zu Hauptspielzeiten zu bespielen - immerhin ist es eine IG-Strafe, keine OG-Strafe. Sollte dem Gefangenen kein RP dargeboten werden, behält es sich der Staff unter bestimmten Voraussetzungen vor, einzugreifen.
Hierbei gilt, dass die Spielleitung nur dann in Aktion tritt wenn einer der Beteiligten darum ansucht. Einmischung erfolgt zudem erst, wenn mehr als 2 Haftabende vergangen sind, kein zeitnahes Ende (z.B. durch festgelegte Gerichtsverhandlung u.ä.) in Sicht ist und die Spielweltkonsistenz eine Freilassung zulässt. Grundsätzlich sollte eine Haft nur dort stattfinden, wo der Charakter aus Gründen der Spielweltkonsistenz nicht guten Gewissens laufen gelassen werden kann, zum Beispiel weil ihm schwere Verbrechen angelastet werden oder aufgrund seiner Fähigkeiten (Hexer) oder seines Zustandes (Vampir, Werwolf).
Die Verantwortung zur Organisation von Bespielung eines Häftlings liegt auf Seiten der Häscher.

16. "Du kannst was du kannst"

Die Engine dient als Maßstab für die Fähigkeiten eines Charakters und bestimmt daher welche Aktionen ein Charakter im Spiel erfolgreich durchführen kann, und welche nicht. Für Aktionen, die durch die Engine nicht durchführbar sind, oder die aktiv auf die Befindlichkeit eines abwesenden Spielercharakters Einfluss nehmen, wird die Beteiligung eines Spielleiters benötigt. Zudem sind physikalisch völlig unmögliche Handlungen anhand der Spielervernunft auszuschließen.
Für die Veränderung von statischer Dekoration oder Bauwerken (z.B. größere Brandlegung oder Umbau/Neubau), Einbrüche in bewohnte Gebäude ohne Zustimmung/Beteiligung des Opfer-Spielers, Diebstahl von Koppeln, Äckern und aus öffentlichen Gebäuden, Recherche in Archiven abseits der Foren, Darstellung von Zaubern oder verstärkten/abgeschwächten Wirkungen bestehender Zauber (Anm.: abgeschwächte Wirkungen sind nur alleine durchführbar wenn man den Zauber in der Engine beherrscht), Rituale mit praktischer Wirkung über den Zeitraum der Durchführung hinaus, und vergleichbare Situationen in der ein Spieler potenziell über Bevor- oder Benachteiligung abwesender Mitspieler entscheiden müsste, wird die Anwesenheit oder Erlaubnis eines Spielleiters benötigt.
Die Fähigkeitsdarstellung in nicht von der Engine abgedeckten Situationen, wie zum Beispiel Konflikte die durch Rollenspiel und ohne Zuhilfenahme der Engine dargestellt werden (z.B. Duelle, Faustkämpfe, Angriffe durch Emotes), die Fähigkeit, Verletzungen, Krankheiten oder Knochenbrüche zu versorgen (Heilkunde-Talent) und die Fähigkeit, Baupläne für bestimmte Werkzeuge oder Gegenstände zu erforschen (jew. Handwerkstalent), setzt eine entsprechende Punktevergabe in den zugehörigen Talenten voraus. Zudem gilt allerdings auch die sogenannte "10%-Regel" - diese bedeutet, dass Aktionen, die jeder Normalsterbliche durchführen könnte (z.B. Pflock in Erde schlagen, Bandage um Wunde wickeln, usw.), aus dieser Regelung ausgenommen sind.
Das Hören durch Wände, Verstecken ohne sinngemäßen Sichtschutz, Erkennen von Charakteren trotz völliger Dunkelheit und ähnliche von der Engine ermöglichte, in der Spiellogik aber eher unmögliche Aktionen sind aus dieser Regelung explizit ausgenommen - für sie gilt der umgekehrte Vorgang: Rollenspiel vor technische Möglichkeit.