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Regeln für Tavernen, Zünfte
und andere öffentliche Gebäude

Jedes öffentliche Gebäude - mit Ausnahme von Ställen, Verwaltungsgebäuden und Wacheinrichtungen - kann durch Spieler übernommen und geleitet werden. Wichtig ist hierbei, dass der Betrieb des Gebäudes dessen eigentlichem Zweck entspricht. Das bedeutet, dass eine Taverne oder Herberge auch als solche genutzt werden sollte, dass eine Zunft von Handwerkern des vorgesehenen Berufsfelds betrieben und für diese zugänglich sein sollte, und dass Theater oder Universitäten auch dem Zweck der Volksbildung zugeführt werden sollten.

Für die Pacht eines öffentlichen Gebäudes gelten folgende Richtlinien:

  • Gruppen ab 3 Spielern (unabhängig von Gilden) können bei der Spielleitung um die Pacht eines öffentlichen Gebäudes ansuchen. Dabei werden keine Reservierungen entgegen genommen.
  • Der Erhaltungspreis pro Woche beträgt für jedes öffentliche Gebäude 10% des normalen Mietpreises.
  • Öffentliche Gebäude müssen immer im öffentlichen Modus bleiben.
  • Spieler erhalten keine eigenen Vendoren, und keine Kontrolle über bestehende Vendoren. Diese können aber auf Wunsch zu den Hauptspielzeiten (19:00 bis 22:00) despawned werden.
  • Es ist nicht erlaubt, ein öffentliches Gebäude zum Zweck des privaten Wohnens zu mieten. Wird ein öffentliches Gebäude für diesen Zweck missbraucht, indem einer der folgenden Punkte zutrifft, verlieren die Pächter automatisch das Mietrecht:
    • In den in dem öffentliches Gebäude befestigten Behältern werden eindeutig nicht für den Betrieb benötigte Rohstoffe und Gegenstände gelagert.
    • Eventuelle Kunden oder Gäste werden ohne deren Verschulden vertrieben, um eine "private Gemeinschaft" dauerhaft zu erhalten.
    • Innerhalb eines Kalendermonats findet keinerlei Betrieb im Sinne des Gebäudezwecks statt.