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Der Fürst und das Lehen

Kapitel

Die Bedeutung des Fürsten

Der Fürst ist völlig eigenständig dafür verantwortlich, sein Lehen produktiv und königstreu zu führen und erfährt dabei kaum Einmischung von Aussen solange er seine Pflichten gegenüber dem Reich erfüllt. Der Fürst kann mit seinem Lehen verfahren wie er es für richtig hält, solange seine Anordnungen und Entscheidungen nicht gegen die Reichsbulle verstoßen.
Gegenüber dem Reich sind die Pflichten des Fürsten klar definiert, jedoch gilt der Fürst auch nicht als einfacher Angestellter des Reichs - eher schon ist seine Position mit der eines loyalen Kleinkönigs zu vergleichen.
Hält eine Familie ihren Fürstentitel für drei Generationen, so geht dieser vom Briefadel in den Erbadel über.

Rechte und Pflichten

  • Fürsten erhalten zur Ernennung (egal ob auf friedlichem oder kriegerischem Wege) Zugriff zur Lehensfestung, und die Gewalt über diese.
  • Fürsten erhalten das prinzipielle Recht, Adelige zu erheben und Siegelringe an diese zu vergeben. Adelige gelten erst durch ein Schreiben oder mündliche Bestätigung des Truchsess/König als anerkannt.
  • Fürsten können die Lehensbulle ihres Lehens selbstständig ändern. Verstöße und Widersprüche gegen die Reichsbulle sind allerdings Grund den Truchsess eingreifen zu lassen.
  • Fürsten können Kriege erklären und Frieden ausrufen.
  • Fürsten können die Treue gegenüber dem Reich auf eigene Gefahr absprechen.

Das Lehen

Ein Lehen an sich ist ein größeres Stück Land, das vom König zur Verwaltung und Bewachung in die Hände eines seiner Vasallen gegeben wurde. Das Lehen selbst "gehört" dem Vasallen, der den Titel "Fürst" trägt, nicht direkt - es handelt sich hierbei um eine Leihgabe, die bestimmte Pflichten mit sich bringt.
Lehen haben allerdings entgegen allgemeiner Ansicht keine wirklich festgeschriebenen Grenzen, und gerade in der Vergangenheit kam es des Öfteren zu Grenzstreitigkeiten, Übernahmeversuchen oder Grenzverschiebungen, die sich auch heute noch besonders zwischen Hohenmarschen und Servano und Nortgard und Silendir abspielen. Die Gefahr solcher Grenzkriege liegt weniger in der Auseinandersetzung an sich begraben, als eher in dem Wunsch der Bevölkerung, ihre eigene Kultur zu schützen, die durch eine Fusion mit einem anderen Lehen zerstört werden würde - einer der Hauptgründe, warum selbst in heftigsten Auseinandersetzungen bisher noch kein Lehen von einem anderen gänzlich eingenommen wurde.
Jedes Lehen hat eine eigene Kultur und Landschaft, bestimmte Eigenschaften, welche die Bevölkerung ausmachen, und eine Historie, welche die bisherige Entwicklung des Lehens beschreibt. Einem Fürsten obliegt es dadurch allerdings auch, diese Besonderheiten zu repräsentieren, zu unterstützen und zu erhalten, sodass sie sich auch in der Wahl der Adeligen, der Menge der Baronien und der Zusammenstellung der Lehensbulle und Gebietsverordnungen wiederspiegeln sollen.

Der Lehensadel

Innerhalb eines Lehens ist zwar der Fürst der höchste Adelige, allerdings besteht ein funktionierendes Lehen aus mehr als nur dem Fürsten.
Einerseits ist ein Landstrich von der Größe eines Lehens niemals von nur einer Person und einem Heer zu verteidigen, was die Notwendigkeit schafft, strategisch und wirtschaftlich wichtige Teile des Lehens von vertrauenswürdigen, loyalen Untergebenen - den Baronen - sichern zu lassen. Andererseits ist es zudem notwendig, besonders loyale und engagierte Einwohner des Lehens durch die Anerkennung ihrer Arbeiten - zum Beispiel durch die Vergabe von Ritterposten an Krieger, oder die Vergabe von Beamtenadel an Gelehrte, Handwerker und Berater - an sich zu binden, und so von deren Einsatz zusätzlich zu profitieren.
Die Menge der vom Reich geduldeten Adeligen ist hierbei ausschlaggebend dafür, wen ein Fürst als Adeligen in seinem Lehen akzeptiert, und ein Überschreiten dieser Zahlen wird seitens des Reiches mit zusätzlichen Abgaben belegt, die dazu dienen, eine wirtschaftliche und militärische Übermacht innerhalb eines Lehens zu verhindern.
Grundsätzlich gilt für jedes Lehen eine eigene Regelung, die das Reich innerhalb der Konklave festlegt und dem Fürsten mitteilt - dieser ist im Gegenzug dann dafür verantwortlich, diese Grenzen nicht zu überschreiten, oder aber ein Überschreiten aus eigener Tasche zu finanzieren. Üblich ist eine Menge von drei Baronen, drei bis vier Rittern, und drei bis sechs Briefadeligen für das gesamte Lehen.

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Eine Adelsernennung bringt immer Kosten mit sich, die gegenüber dem Reich vom Fürsten bezahlt werden müssen. Entscheidend für die Höhe der Kosten ist hierbei, ob das Lehen die maximale Menge an Adeligen bereits erreicht hat, und zusätzlich ob der Adelskandidat vom Reich aufgrund seiner Historie und seiner allgemeinen Lebensführung abgelehnt wird. Die Kosten einer erstmaligen Ernennung werden zusammen mit dem Antrag auf einen Adelsbrief direkt an das Reich bezahlt, eine Anerkennung durch das Reich wird allerdings häufig bis zur nächsten Konklave heraus gezögert. Als "adelig" gilt ein Kandidat ab dem Moment, in dem ein berechtigter Adeliger (zum Beispiel ein Baron oder der Fürst) den Treueeid abnahm. Diese Anerkennung beschränkt sich jedoch nur auf das Gebiet des Lehens oder der Baronie, bis das Reich eine reichsweite Anerkennung verkündigt.
Die Ernennung eines Fürsten kostet diesen einmalig 10 Gulden, und kann nur mit Anerkennung des Reichs bei der nächsten Konklave dauerhaft gültig gemacht werden. Wird ein Fürst innerhalb der Konklave nicht mehr anerkannt, verliert er sein Recht auf den Fürstensitz und wird im schlimmsten Fall mit Gewalt gestürzt.
Die Ernennung eines Barons kostet diesen einmalig drei Gulden, die an den Fürsten zu zahlen sind. Nicht vom Reich anerkannte Barone kosten ein Lehen zudem jährlich weitere drei Gulden.
Die Ernennung eines Ritters oder Briefadeligen kostet diesen einmalig einen Gulden, die an den Fürsten zu zahlen sind. Für nicht vom Reich anerkannte Ritter oder Briefadelige muss das Lehen jährlich pro Kopf einen weiteren Gulden als Entschädigung an das Reich zahlen.

Die Bedeutung des Volks

Das Volk ist - entgegen der Meinung eines manchen Adeligen - der wichtigste Bestandteil eines Lehens, und mit dem Volk steht oder fällt das Lehen auch. Seien es Verteidigung, Produktion von Nahrungsmitteln, Herstellung handwerklicher Erzeugnisse, Erschaffung von neuen Gebäuden, das Sammeln von Wissen und Weisheit oder aber die religiöse Seelsorge, das Lehen könnte keinen dieser Grundansprüche erfüllen, wäre da nicht das Volk, das sie erledigt.
Für den Fürsten ergibt sich aus dieser simplen Tatsache die Schwierigkeit, einerseits sein Volk zufrieden zu stellen, sei es durch seinen Auftritt, sein Wesen, seine Religiösität oder seine Entscheidungen, andererseits aber auch den Adel zu stärken und zu stützen, und auch jene Entscheidungen zu treffen, die dem Lehen als Ganzem zugute kommen, aber nicht jedem Einwohner darin. Selbst der unbeliebteste Fürst hat etwas richtig gemacht, wenn er sich weiterhin im Amte halten kann, und somit steht der Fürst weniger vor der Aufgabe, einen Beliebtheitsrekord aufzustellen, als eher vor der Aufgabe, populäre und unpopuläre Entscheidungen so gegeneinander abzuwägen, dass ein Aufstand des Volks vermieden wird.
Ein Fürst hat also Sorge zu tragen, das die Bevölkerung seines Lehens mit den Entscheidungen und Handlungen des Fürsten zumindest mehrheitlich zufrieden ist. Sollte dem nicht so sein, kann das Volk den Aufstand proben und einen Umsturzversuch wagen. In diesem Falle gelten die generellen Umsturzbestimmungen, die bis zur Vertreibung und Absetzung des Fürsten führen können. Insbesondere die Zustimmung der Barone des Lehens sollten dem Fürsten dabei von hoher Relevanz sein, schließlich stellen sie einen Gutteil seines stehenden Heeres das ihn vor einem wütenden Pöbel schützen könnte, oder aber sich mit diesem solidarisieren könnte um den Fürst abzusetzen.

Krieg und Frieden

Ein Fürst hat generell das Recht anderen Lehen oder Baronien den Krieg zu erklären. Sollte er dies tun gelten die generellen Belagerungsregeln. Sollte der Krieg erfolgreich sein und ein Heerführer über ein ausreichendes Gefolge von 5 Mann verfügen und auch alle anderen sonstigen Bestimmungen erfüllt sein um das Lehen/die Baronie zu halten, kann der Truchsess/der Fürst besagten Heerführer zum neuen Fürst/Baron erklären oder aber einem anderen geeigneten Kandidaten dazu ernennen.

Darüber hinaus kann ein Fürst innerhalb seines Lehens Frieden ausrufen. Dies wird nur dann relevant sofern zwei Baronien (oder mehr) innerhalb seines Lehens einen offenen Krieg führen und dieser vom Fürst untersagt wird. Sollten die Baronien nun dieser Weisung nicht entsprechen und weiterhin kriegerische Akte vollführen, erklären sie damit direkt dem Fürsten selbst den Krieg und sehen sich damit im Normalfall isoliert. Hierbei ist darauf zu achten das ein Fürst der einen solchen Frieden ausruft durchaus eine heikle Entscheidung trifft: Immerhin riskiert er damit auch sich gleichsam in einen internen Konflikt verwickeln zu lassen und er sollte in jedem Fall über ein ausreichendes Heer verfügen sofern er dies zu tun gedenkt.