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Krieg und Frieden

Kapitel

Struktur und Grenzen der Länder

Amhran hat sich im Laufe seiner Geschichte und spezifisch in den letzten 1400 Jahren zu einem Reich entwickelt, dem ein König vorsteht, und das von dessen Vasallen verwaltet wird. Die Grenzen der einzelnen Länder ergeben sich hierbei nicht nur aus geographischen Gegebenheiten, wie zum Beispiel den Gebirgen zwischen Servano, Ravinsthal und Candaria, oder den Sümpfen, die Servano von Hohenmarschen trennen, sondern auch aus der Geschichte und den daraus entstandenen Traditionen und Lebensweisen der Einwohner. Zwar kann ein Herrscher bewiesenermaßen auch über die Grenzen der Länder hinweg Einfluss aufbauen, doch fällt dieser Einfluss stets in die Reihen des Reichsadels, also der Herzoge und Könige. Selten versucht ein Fürst oder gar in der Hierarchie weiter untergeordneter Adeliger, seinen Einfluss über die Grenzen in andere Landstriche hinein zu erstrecken, führen solch kriegerische Akte doch stets zu einem langfristigen Konflikt mit den dortigen Einwohnern, und selten zu friedlicher Koexistenz. Die Grenzen von Amhrans Ländern sind also zwar nicht physikalisch messbar, jedoch nicht weniger versetzbar als ein Berg es wäre.
Der regionale Herrscher eines Landes wird gemeinhin als "Fürst" bezeichnet, und bezieht seinen Herrscheranspruch und seinen Einfluss durch die Loyalität des Landadels, also der Grafen und Freiherren, die sich auf ihn eingeschworen haben. Der Landadel jedoch ist es, der als eigentlicher Besitzer der Länder den größten Einfluss auf den Zusammenhalt, den Frieden, oder aber die Unruhen in einem Land hat, und um diese Landadeligen soll es in diesem Text vornehmlich gehen.

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Freiherren und Grafen sind wie bereits erwähnt die eigentlichen Träger der Machtansprüche in einem Lehen. Sie kümmern sich um die Zugänglichkeit der Straßen, die Produktion von Rohstoffen oder Waren, und in letzter Linie so auch um den Fluss des Handels, von dem die Weiterentwicklung eines Landes auch abhängt. Um diese Aufgaben allerdings erfüllen zu können, benötigen die Freiherren Gefolge in Form von Einwohnern und teilweise auch Adeligen, die sowohl bei der Verwaltung, als auch bei der Verteidigung und dem Ausbau eines Freiherrentums mit anpacken können.
Der Freiherrenbrief ist es hierbei, der dem Freiherren nicht nur den Besitz seines Landstrichs verbrieft, sondern auch die Grundlage für den Herrschaftsanspruch bietet. Dementsprechend begehrt sind solche Briefe, und dementsprechend eifersüchtig wird ihre Vergabe auch bewacht. Freiherrentümer, deren Einwohner nicht zahlreich genug sind, um die Sicherheit auch zu garantieren, stellen immerhin eine Gefahr für das ganze Land dar, eine Schwachstelle, die nur zu leicht Invasoren von außen anlocken kann. Ähnlich gestaltet sich die Situation auch, wenn ein bestehendes Freiherrentum so sehr schwächelt, dass seine Verteidigungsfähigkeit in Frage gestellt werden muss, oder ein Stück verbrieftes Land gar völlig brach liegt. Freiherrenbriefe, deren Erhalt und deren Verlust werden daher nur nach bestimmten Kriterien gehandelt, die selbst ein Krieg, eine Invasion oder der Tod eines Freiherren nicht aushebeln kann.

Richtlinie: Freiherrentümer werden von der Spielleitung vergeben. Ihre Anzahl hängt von der Menge an insgesamt aktiven Spielern ab.

Landesherren und Ansprüche

Freiherren haben als rechtmäßige Besitzer und Herrscher ihres Landstrichs das Recht, nach ihrem Belieben Gesetze und Anordnungen zu erlassen und deren Einhaltung durch Einsatz der eigenen Truppen zu forcieren. Ebenso steht es den Freiherren als Recht zu, für entsprechende Wehranlagen und deren Betrieb durch einen Ritter zu sorgen.
Der Unterhalt der für diese Rechte nötigen Gefolgsmänner zählt zu den Pflichten eines Freiherren, und deren Vorhandensein rechtfertigt sein Fortbestehen als Herrscher des Landstrichs - ohne sie wäre es auch gar nicht möglich, ein Freiherrentum zu betreiben, geschweige denn zu verteidigen. Solange ein Freiherr also ausreichend Truppen, Gefolgsleute und Tagelöhner in seinem Landstrich beschäftigen kann, ist auch sein adelsgemäßer Anspruch auf Besitzertum unumstößlich.
Unterschiedlich stellt sich die Angelegenheit natürlich dar, wenn der Freiherr den Adelstitel verliert, nicht genügend Einwohner hat um sein Land zu verteidigen, oder aber gar kein Freiherrenbrief besteht, dessen Schutz in Anspruch genommen werden könnte, denn in diesen Fällen gilt der Anspruch auf ein Gebiet nur so lange als gegeben, bis der Herrscher von stärkeren Truppen von seinem Thron gestoßen und sein Land von anderen Mächten erobert wird.
Dennoch kann sich auch ein Freiherr, der in seinen Ansprüchen und der Loyalität seiner Gefolgsleute sicher ist, durch sein Tun Feinde machen, die seine sonst sichere Position schwächen und kriegerische Auseinandersetzungen hervorrufen.

Richtlinie: Ein Freiherr braucht für eine gesicherte Herrschaft mindestens 3 Gefolgsleute und mindestens 60% der Einwohner als Gefolge.

Kriegstreiberei

Krieg ist gemeinhin das häufigste Mittel zum Landgewinn oder dem Beweis der eigenen Stärke, und ein adäquates Mittel zur Klärung von Grenzstreitigkeiten, dem Vertreiben von Konkurrenz, der Beilegung von Konflikten und der Beantwortung von Provokationen zwischen zwei Landstrichen. Ginge es jedoch ausschließlich nach diesen Kriterien, so würde Amhran im Krieg versinken und früher oder später sein Ende durch Hungersnot, Epidemien oder den Kältetod seiner Einwohner finden. Zuviel Krieg, zuviel Veränderung, bedeutet nämlich auch die stetige Unterbrechung von Versorgungswegen, den Wegfall von arbeitsfähigen Tagelöhnern, und früher oder später auch die Leerung der eigenen Kassen.
Dennoch, so befand der Adel, ist Krieg und Kampf ein adäquates Mittel, um die eigene Position zu stärken, wenn alle anderen Stricke reißen und eine deutlichere Geste notwendig wird. Aus den früheren Schlachten um Leben und Tod, die sich oftmals über Jahrzehnte hinwegzogen und ganze Landstriche verwüsteten, bildeten sich mit dem Laufe der Zeit schließlich eine Handvoll von "zivilisierten" Regeln für die Kriegstreiberei heraus, die bis zum heutigen Tag ihre Anwendung finden, und die Kriegsführung zwar nicht humaner, aber zumindest weniger katastrophal für das Reich als Ganzes gestalten.
Diese als "Kriegsgründe" bezeichneten Regeln beschreiben im Groben, unter welchen Bedingungen ein Krieg erklärt werden darf, und welche Form dieser Krieg annehmen kann, ohne Einmischung von anderen Seiten zu provozieren. Kriege, die ohne angemessene "Kriegsgründe" erklärt wurden, erfordern automatisch die maximale Retribution aller umgebenden Truppen, sowie die Zerschlagung des Angreifers.

Richtlinie: Um Krieg führen zu dürfen, muss ein sogenannter "Kriegsgrund" laut der folgenden Kriegsarten bestehen. Die Beurteilung erfolgt durch den Staff.

Retributionskriege

Retributionskriege, also sogenannte Rückschlags- oder Racheakte, sind die häufigste und zugleich die harmloseste Art von Kriegen, sofern ein Krieg jemals als harmlos bezeichnet werden kann. Ihr Zweck ist ein Einfacher: Kränkungen zu rächen, die nicht nach den Regeln des standesgemäßen Adelsumgangs gelöst wurden, Verbrechen von Tätern zu ahnden, die sich unter der Schirmherrschaft eines anderen Adeligen zu verstecken versuchen, gebrochene Abmachungen zu sühnen, oder aber simple Grenzstreitigkeiten beizulegen.
Natürlich gibt es derer noch viele andere Gründe, warum ein Freiherr den Drang verspürt, ein anderes Freiherrentum mit bewaffneten Truppen anzugreifen, doch folgen alle Retributionskriege dabei dem selben, wichtigen Muster; weder wird Land eingenommen, noch werden die lokalen Adeligen entführt, gefangen genommen oder getötet, und nach Beendigung der Schlacht findet unabhängig vom Ausgang der Kämpfe ein vollständiger Rückzug der Angreifer statt.
Retributionskriege gelten unter anderem als Prüfung der Würdigkeit und Würde eines Freiherren, und sind von Verteidigungspakten ausgenommen; so wie für die Angreifer also das Verbot des Landraubes, Mordes und der Entführung gilt, so gilt für die Verteidiger das Ehrengebot der Selbstverteidigung. Schließen sich landesfremde Truppen dem Kampf an, gilt dies als Ehren- und Ansehensverlust des jeweiligen Freiherren.
Retributionskriege enden üblicherweise, sobald sich eine Seite als Gewinner herauskristallisiert, oder aber eine Seite den Rückzug antritt.

Richtlinie: Retributionskriege gelten als Möglichkeit, Streitigkeiten auf dem Schlachtfeld zu klären, ohne dabei die Gefahr von permanentem Verlust in Kauf nehmen zu müssen.

Eroberungskriege

Eroberungskriege sind die größte Gefahr für einen Freiherren auf schwacher Position. Sie dienen explizit dem Erobern eines Freiherrentums mit der Absicht, das Land unter die eigene Kontrolle zu bringen und dort permanent zu verbleiben, sowie die ansässigen Adeligen entweder zu vertreiben, oder aber in das eigene Gefolge zu zwingen.
Kriegsgründe für das Ausrufen von Eroberungskriegen sind deutlich enger abgegrenzt als jene für Retributionskriege, denn nur die permanente Abwesenheit des Freiherren, dessen Mangel an Gefolge oder Einwohnern, dessen Mangel an Beliebtheit bei den Einwohnern oder aber ein Verstoß aus dem eigenen Glauben kann ein Freiherrentum für Angriffe in Form von Eroberungskriegen öffnen.
Natürlich bedeutet das schiere Erobern eines Freiherrentums noch nicht, dass der Angreifer auch automatisch zum neuen Freiherren wird, sondern lediglich, dass der alte Freiherr seinen Status und Anspruch verliert. Während ein Freiherr nämlich durchaus in einem friedlichen Akt sein Land in die Hände eines Anderen legen kann, ist die kriegerische Eroberung kein Garant dafür, dass man den Freiherrenbrief auch erhält.
Üblicherweise folgt daher auf die Eroberung eines Freiherrentums eine Phase, in der man das eroberte Land gegen andere Eindringlinge und Angreifer verteidigen muss, sich mit den angrenzenden Freiherren, der lokalen Bevölkerung und den ansässigen Adeligen verständigen muss, und gleichzeitig gezwungen ist, mit dem lokalen Fürsten über die Aushändigung eines Freiherrenbriefs zu verhandeln.

Richtlinie: Eroberungskriege werden von der Spielleitung gestattet, wenn ein Freiherr mehr als 3 Monate inaktiv ist, mehr als 40% seiner Bevölkerung ihm die Gefolgschaft verweigert, oder das Verhalten des Freiherren eklatant gegen die Adelsansprüche verstößt und daher dem Spielwelthintergrund entsprechend einen Eroberungskrieg rechtfertigen würde.

Invasionskriege

Das Reich Amhran begründete sich auf der erfolgreichen Durchführung von Invasionskriegen, denn diese dienen der Eroberung ganzer Länder und der Installation einer regimefreundlichen Führungsschicht. Der berühmteste Invasionskrieg ist wohl jener der Königslinie gegen Indharim, der sich bereits seit Jahrzehnten zieht, und ein Beispiel für die monumentalen Ausmaße solcher Kriege darstellt.
Invasionskriege dienen der Auslöschung eines gesamten feindlichen Regimes, der Niederschlagung aller lokalen Führer und dem Unterwerfen der Bevölkerung, und werden üblicherweise mit einer Vereinung aller Truppen und Kräfte beantwortet, um die Invasoren zurückzuschlagen. Jeder Krieg, der ohne einen ersichtlichen Kriegsgrund geführt wird, oder aber über die Rechte und Grenzen der Eroberungs- und Retributionskriege hinausgeht, gilt automatisch als Invasionskrieg und versetzt üblicherweise alle betroffenen Länder in einen Kriegszustand.
Invasionskriege eröffnen zudem auch dem Opfer des Angriffs die Möglichkeit, nach Rückschlag der Angreifer einen Gegenangriff nach gleichen Regeln durchzuführen - sie bringen somit nicht nur den Angegriffenen in Gefahr, sondern auch den Angreifer.
Invasionskriege können nur durch ein beiderseitiges Friedensabkommen beendet werden, dem üblicherweise Reparationszahlungen und Jahrzehnte des Argwohns folgen.

Richtlinie: Invasionskriege sind eine absolute Ausnahme und werden von der Spielleitung nur gestattet, wenn ein Lehen keine aktiven Spieler mehr hat, oder der Krieg als Questgrundlage dienen soll.