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Der Adel und seine Strukturen

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Einleitung

Der Amhraner Adel umfasst einen Stand von Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, ihres Lebenswandels oder ihrer persönlichen Ambitionen in einen höheren Gesellschaftsstatus aufsteigen konnten, und hierob das politische Weltbild der Länder beeinflussen. Allerdings darf Adel weder "alles" noch hat er ein sorgenfreies Leben. Während die Rechte eines Adeligen sich ausschließlich auf seine Region - also zum Beispiel sein Land, Lehen, oder sogar nur seine Heimatstadt - und zusätzlich auch auf seine Funktion beschränken, muss ein Adeliger seinen Pflichten immer und überall nachkommen. Der Zweck des Adels ist es in erster Linie, der Bevölkerung Schutz, Ordnung und Wohlstand zu bringen und ein Gebiet oder einen Landstrich vor Plünderung und Einnahme von Außen zu schützen. Zudem ermöglicht der Adel es, auf die Geschicke des Reichs über die eigenen Landesgrenzen hinweg einzuwirken.
Grundlegend baut der Adel auf den Besitz von Ländereien und das damit einhergehende Vorherrschaftsrecht auf. Freiherren haben als ursprünglichster Rang des Adels aufgrund ihres Landbesitzes einen ureigenen Einfluss auf die Geschicke der Länder, und können diesen auch in Zeiten von Krieg, Umschwung oder Notlagen noch geltend machen. Aus dieser eher einfachen Grundlage entstand jedoch mit dem Wachsen des Reiches auch die Notwendigkeit für über- und untergeordnete Adelsränge, die sich zwar vom Besitz von Land zunehmend entfernten, nun jedoch in mancher Hinsicht tragendere Rollen spielen als sie dem Freiherren historisch zukamen.
Während eine Stadt oder ein Dorf sich grundsätzlich auch ohne Adeligen selbst verwalten kann, Bürger bestimmen, Verbrecher für vogelfrei erklären, Häuser vergeben, Händler aufstellen und sein Oberhaupt selbst wählen kann, ist es der Adel, der für Sicherheit und Schutz vor Übergriffen zuständig ist, die Gesetzgebung und Durchsetzung der Gesetze forciert, in Kriegen mitmischt, das Volk für sich gewinnt oder gegen sich aufbringt, und die Geschicke ganzer Länder beeinflusst.

Grundlagen des Adelsanspruchs

Der Herrschaftsanspruch des Adels Amhrans begründet sich neben dem freiherrschaftlichen Landbesitz unter anderem auch durch Leistung, Erziehung, rechte Abstammung und proklamierte göttliche Absicht, und ist deshalb eng mit den zwei religiösen Weltbildern verknüpft. Während es des Adels Vorrecht ist, selbst zu bestimmen, wer in den Rang des Adels erhoben wird, so haben sich doch eine Reihe von Ansprüchen etabliert, die an einen jeden Vertreter dieser Standesschicht gestellt werden können:
Die rechte Abstammung - oder die rechte Herkunft - ist von besonderer Bedeutung für den Adeligen, und wird gerne und oft - auch durch die Gestaltung des Wappens - in Szene gesetzt. Die “rechte Abstammung” wird von Landstrich zu Landstrich unterschiedlich gedeutet, und mancherorts nicht so eng gewertet wie ein rechter Lebenswandel. Bastarden - die im Mondwächterglauben durch die fehlende Kenntnis der Geburtseltern gekennzeichnet sind, während sie im Mithrasglauben durch uneheliche Zeugung definiert werden - ist der Weg über die Adelserhebung aus Prinzip verstellt, nicht jedoch der Weg über das Knappen- und Rittertum. Dieser Fakt sorgte unter anderem dafür, dass der Einfluss, der Rang und die Macht eines Ritters heutzutage vom nichtadeligen Hauptmann bis hinauf zum Burgvogt oder Reichsritter hinauf reichen kann, und lediglich vom Status seines Dienstherren abhängig ist.
Erziehung, oder eher der sittliche Anstand, ist hingegen ein wankelmütiges Gut, und differiert landesabhängig in großen Maßen. Die Benimmregeln innerhalb des Adels unterscheiden sich nicht nur von Glaube zu Glaube, sondern auch von Region zu Region - nichtsdestotrotz eifert ein jeder aufsteigender Adeliger danach, sich bestmöglich zu präsentieren, und sich somit von der Masse der einfachen Bevölkerung abzuheben.
Die proklamierte göttliche Absicht schließlich ist es, die in beiderlei Religionen eine Grundlage für den Anspruch auf Adel darstellt, denn immerhin beruft der Stand des Adels sich darauf, von einer höheren Macht gesegnet zu sein, und somit ihre Absichten, Taten und Entscheidungen zu rechtfertigen. Kleinere Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Adeligen und Kirchenvertretern kommen zwar des Öfteren vor, jedoch ist es für einen jeden Adeligen essentiell, sich im Großen und Ganzen rechtgläubig und fromm zu präsentieren, denn obschon manch einer in Frage stellt, ob die Vertreter Mithras’ oder der Mondwächter auf Erden nun den Adel rechtfertigen, oder der Adel den Einfluss des Klerus ermöglicht, sicher ist dennoch: Weder Adel noch Klerus könnte seine Position ohne die Unterstützung des Anderen dauerhaft halten.

Hierarchie des Adels

Hierarchie

Der Amhraner Adel teilt sich gemeinhin in drei große Kategorien, die sich in ihren Zuständigkeiten und ihrem Werdegang deutlich unterscheiden: den Landadel, den Hofadel, und den Reichsadel. Die drei Formen des Adels bauen aufeinander insofern auf, als dass ohne die Landadeligen kein höherer Hof- oder Reichsadel entstehen kann; allerdings differenzieren sich die einzelnen Adelsformen auch in ihren Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten, und sollen daher kurz erklärt werden.
Der Landadel gilt als die dem Volke am nächsten stehende Adelsform, und definiert sich grundsätzlich - und wie der Name schon verrät - über den Besitz oder die Kontrolle von Landstrichen außerhalb der sicheren, wohlhabenden Ballungszentren. Der Anspruch des Landadels ist alleine schon aufgrund des Landbesitzes wesentlich fester und schwerer anzuzweifeln, als dies zum Beispiel beim Hofadel der Fall ist. Sei es die Kontrolle eines Grenzturmes und der vorbeilaufenden Handelsstraßen, oder aber die Herrschaft über das Gebiet der lokalen Bauernhöfe, die Verwaltung eines Hafens oder der Betrieb einer Mine, der Landadel ist es, der hier seine Stärken ausspielt und die Bevölkerung vor Schaden schützt oder mit Ressourcen versorgt.
Vermutlich ist es auch diese eher grundbesitzbezogene Verwaltungsweise und ländliche Bindung, die den Hofadel, also jene Adeligen, die sich in Ballungszentren der einzelnen Länder etabliert haben, bisweilen ungerechtfertigt auf den Landadel herabsehen lässt. Natürlich ist es durchaus legitim, zu behaupten, dass der Hofadel mit seinen Ränkespielen, Verbindungen und Intrigen näher am Puls der Macht thront, allerdings offeriert das Tagewerk eines Adeligen, dessen Schein und Sein von dessen Beziehungen mit anderen Adeligen auf teilweise engem Raum abhängt, durchaus auch die Abhängigkeit vom Wohlwollen des Landadels, ohne welchen der Hofadel gar nicht erst existieren könnte. Immerhin gilt zu beachten: Während der Landadel durch seine schiere Kontrolle über einen Landstrich bereits in seiner Position legitimiert wird, so ist der Hofadel stets auf die Bauern, Förster, Jäger, Bergarbeiter, Soldaten und schließlich das Wohlwollen der Freiherren in ihrem Umland angewiesen.
Der Reichsadel schließlich ist nicht nur wortwörtlich die Krönung des Königreiches, er umfasst auch lediglich die höchsten Posten im Reich, und die Anwärter durchlaufen strikte Auswahlverfahren. Neben dem Königsrang findet sich im Reichsadel auch der Rang des Herzogs, also des Herrschers über mehrere Länder, und der Rang des Fürsten, des legitim gewählten Oberhauptes eines Landes. Reichsadel kann sowohl aus den Reihen des Landadels, als auch aus den Reihen des Hofadels erwählt werden, und steht grundsätzlich außerhalb beider Hierarchien.

Ränge und Anreden

Üblicherweise setzt sich die Anrede eines Adeligen aus dessen bürgerlichem Namen, einem "von" als Anzeige des Adels, und der Bezeichnung des Gebiets, für das er zuständig ist, zusammen. Einzig der Ritterstand tanzt hierbei aus der Reihe, und kann zwei zusätzliche Anredeformen beanspruchen: Ein "zu" zeigt den bürgerlichen Ritterstand an und wird üblicherweise mit dem Namen der Herkunftsregion ergänzt, und ein "von der" - ergänzt mit dem Namen einer Burg - weist üblicherweise auf die Affiliation mit einer Wehranlage hin.
Der Rang eines Adeligen wird über seinen Posten, das Ausmaß seines Einflusses und die Anzahl seines Gefolges bestimmt, ist also nur rudimentär von seinem Adelstitel abhängig, und lässt sich darüber hinaus schwer festlegen. Der Adelstitel jedoch gibt im Großen und Ganzen eine erste Auskunft über den Status eines Adeligen, dessen Rechte und dessen Pflichten, und definiert somit die grobe Position des Adeligen innerhalb seines Lehens.

Der Baronet, die Baroness
Der Baronet ist der grundlegende Hof- und Landadelsrang, und setzt weder Landbesitz noch eigenes Gefolge voraus, sehr wohl jedoch die Erhebung in den Adelsstand durch einen höheren Adeligen. Ein Baronet kann durchaus Gefolge erwählen, besitzt aber kein eigenes Land und stellt damit den Großteil des Hofadels und der Verwaltungsmitglieder für den Landadel. Baronets können mit Ländereien und deren Verwaltung belehnt werden, und dadurch zum Landadel zählen, oder aber Tätigkeiten innerhalb des Hofadels aufnehmen, und somit in dessen Reihen eintreten. Die Macht und der Status eines Baronets hängen hierbei auch von der Aufgabe ab, die dieser übertragen bekommen hat, und somit teilweise vom übergeordneten Dienstherren.
Der Baronet gilt hierdurch auch als "Trittstein" für die höheren Ränge des Adels, und wird ernannt, wenn der jeweilige Dienstherr es als sinnvoll und nötig empfindet, den Gefolgsmann durch die Adelung nicht nur selbstständiger, sondern auch loyaler an sich zu binden.
Zudem gilt ein Adeliger ohne Gefolge, Land, Eidherr oder Posten automatisch als Baronet.
Gleichwertige Titel: Kastellan, Ministerial, Junker, Vogt, ...
Übliche Anrede: Wohlgeboren, Edler, Edle

Freiherr
Der Freiherr ist der traditionelle Landadelige mit Kontrolle oder Besitzanspruch über einen Landstrich oder ein Ressourcenlager abseits der Ballungszentren, der ein Gefolge von mindestens drei Mann aufweist. Er ist nicht nur in Besitz von Gebäuden oder Anlagen, sondern nimmt es auch auf sich, das naheliegende Umfeld gegen Gefahren, Überfälle und Angriffe zu sichern, der Bevölkerung bei deren Tagewerk beizustehen, und die lokale Verwaltung zu organisieren. Der Rang des Freiherren gibt keinen Aufschluss über die Größe des kontrollierten Landstrichs, setzt aber voraus, dass der Freiherr die volle Kontrolle darüber innehat. Der Freiherrentitel gilt als Trittstein für den höheren Hof- und Reichsadel.
Der Freiherrentitel hängt allerdings nicht nur vom Landbesitz ab, sondern auch von der Zahl der Einwohner und dem Anteil an Gefolge aus diesen Einwohnern. Ein Landstrich zählt erst als Freiherrentum, wenn neben dem Freiherren noch 3 andere Einwohner darin leben, von denen mehr als die Hälfte ihre Loyalität erklärten, oder aber gar zum Gefolge des Freiherren gehören. Zusätzlich ergibt die Religion des Freiherren auch die dominante Religion eines Landstrichs, und somit den Einflussanspruch von Mithraskirche oder Druidentum bei der Vereidigung von adeligem Gefolge.
Freiherren können Ritter in ihre Dienste stellen und Baronets ernennen, dürfen Heere ausheben und sind für die Organisation der Verteidigung ihrer Regionen hauptverantwortlich. Ebenfalls können Freiherren sich durch ihren eigenen Eid an der Wahl des Fürsten beteiligen, oder den Aufstieg zum Grafen ermöglichen.
Gleichwertige Titel: Baron
Übliche Anrede: Hochgeboren

Graf
Der Graf schließlich ist der höchste Titel des regionalen Hofadels, und bezeichnet einen Adeligen, der mehrere Freiherren im eigenen Gefolge hat, und somit überregionale Interessen innerhalb des eigenen Lehens vertreten kann. Die Hauptaufgabe des Grafen ist es hierbei, eine gemeinsame Verteidigung zu organisieren, den Handel und Warenaustausch zwischen den ihm untergebenen Regionen zu verbessern, und eine übergreifende Gesetzgebung auszuhandeln.
Ein Adeliger gilt dann als Graf, wenn sich unter seinem Regime mindestens zwei Freiherrentümer vereinigen. Dies kann entweder dadurch passieren, dass der Graf selbst ein Freiherr ist, und ein anderer Freiherr sich auf ihn vereidigt, oder aber damit, dass ein Baronet zwei Freiherren unter sich vereidigt hat. Ein Baronet der vom Fürsten oder einem anderen Reichsadeligen als Verwalter eines Freiherrentums eingesetzt wurde und damit, ähnlich dem Freiherren, bestimmte Sicherungs- und Verwaltungsaufgaben erfüllt, kann zum Grafen aufsteigen, indem er die Genehmigung seines Fürsten einholt und einen weiteren Freiherren unter sich vereidigt.
Neben der Vereinung der gemeinsamen Landstriche unter einer Gesetzgebung ist der Graf auch maßgeblich an der Wahl des Fürsten beteiligt, da er in solchen Wahlen die Stimmen seiner ihm vereidigten Freiherren nach eigenem Gutdünken vergeben kann. Eine weitere Form der Grafschaft ist der sogenannte Landgraf, der sich durch das eigene Freiherrentum unterscheidet, und einen Teil der Grafschaft selbst verwaltet.
Grafen können Freiherren und Baronets ernennen, und Ritter in ihre Dienste stellen. Ebenfalls können Grafen sich durch ihren eigenen Eid an der Wahl des Fürsten beteiligen.
Gleichwertige Titel: Landgraf
Übliche Anrede: Erlaucht

Ritter
Ritter sind innerhalb des Adels einzigartig, denn sie können sowohl bürgerlich als auch adelig sein. Neben dem Baronet gilt die Ausbildung zum Ritter als die zweite Möglichkeit, sich den Weg in den Adel zu erarbeiten, und steht auch Menschen von schlechter Herkunft oder zweifelhafterem Benimm offen. Der Ritter gilt als Rückgrat der stehenden Heere, und sticht vor allem durch seine strategische und taktische Ausbildung hervor, sowie durch die Einhaltung eines strikten Kodex, der sich zwar von Ritter zu Ritter unterscheiden kann, im Kern jedoch die selben Grundprinzipien verfolgt.
Ein unvereidigter Ritter gilt als Bürgerlicher und hat keine Ansprüche auf die Vorrechte des Adels. Ist ein Ritter jedoch vereidigt, so übernimmt er automatisch etwas von der Macht und dem Einfluss seines Dienstherren. Wieviel Einfluss ein Ritter - ob vereidigt und adelig, oder unvereidigt und bürgerlich - schlussendlich hat, hängt zudem auch von der Anzahl seines Gefolges ab, und der Präsentation seiner Kampfkünste in den saisonalen Ritterturnieren.
Ritter können ausschließlich durch andere Ritter und die Zustimmung des Ritterordens ernannt werden, Knappen aufnehmen und ausbilden, und diese in Übereinstimmung mit dem Amhraner Ritterorden zu Rittern schlagen lassen.
Gleichwertige Titel: Paladin
Übliche Anrede: Ser (bürgerlich), Edler Ser (adelig)

Fürst
Der Fürst ist die niederste Stufe des Reichsadels, und beschreibt einen Adeligen, der nicht nur die Obrigkeit des regionalen Ballungszentrums unter sich vereidigen konnte, sondern auch mehr als zwei Drittel der Adeligen - spezifisch der Freiherren und Grafen, da diese einen größeren Einfluss auf ein Gebiet haben - eines Landes in seinem Gefolge weiß.
Fürsten sind aufgrund ihrer Vormachtstellung in der Lage, die Gesetze, Verteidigung, Handel, Wirtschaft und selbst Adelsernennungen eines ganzen Landes nach ihrem Willen - und zwangshalber zur Zufriedenheit ihres Gefolges - zu formen, und können Baronets und Freiherren ernennen und absetzen.
Gleichwertige Titel: -keine-
Übliche Anrede: Durchlaucht, Hochwohlgeboren

Herzog
Der Herzog vereint mehrere Fürsten in seinem Gefolge, und übernimmt somit als mittlerer Reichsadelsrang die Aufgabe, größere geographische Gebiete innerhalb eines Königreichs zu einer Einheit zusammenzuschließen. Der Rang des Herzogs ist allerdings vergleichsweise selten besetzt, da Herzogen in der Vergangenheit eine Tendenz zur Abspaltung von ihrem übergeordneten Königreich bewiesen haben, und somit häufig als Gefahr für die Konsistenz einer Monarchie gesehen werden. Dennoch sind Herzoge als Werkzeuge einer Monarchie vor allem zur Kontrolle von weit abgelegenen, schwerer zugänglichen Gebieten beliebt, und finden sich oftmals an der Spitze von Kolonien und Inselketten.
Herzoge sind aufgrund ihrer Vormachtstellung in der Lage, die Gesetze, Verteidigung, Handel, Wirtschaft und selbst Adelsernennungen eines ganzen geographischen Landstrichs nach ihrem Willen - und zwangshalber zur Zufriedenheit ihres Gefolges - zu formen, können allerdings außerhalb ihres eigenen Heimatlandes keine Adeligen ernennen oder absetzen.
Gleichwertige Titel: -keine-
Übliche Anrede: Hoheit

König
Könige schließlich erheben Anspruch auf die Herrschaft über ein gesamtes Reich, und verfolgen üblicherweise eine strenge Ahnenfolge, auf der deren Thronanspruch fußt. Königreiche sind nicht nur schwierig zu gründen, da sie auf der Eroberung mehrerer Länder fußen, und damit der oftmalige Verlust von Landbesitz und Titeln der besiegten Adeligen einhergeht, sie geben dem König auch ein Maß an Einfluss und Kontrolle, wie es sonst kein Adeliger aufweisen kann.
Amhrans Königreich wird seit Erscheinen Mithras' von der selben Blutlinie an Königen kontrolliert.
Gleichwertige Titel: -keine-
Übliche Anrede: Königliche Hoheit, Majestät

Wappen und Heraldik

Wenn jemand ein Adelsamt gleich welcher Art erlangt, erhält er einmalig das Recht, im Einvernehmen mit dem zuständigen Herold ein Wappen zu erstellen oder sein bereits Vorhandenes anpassend zu ändern. Wappen sind das Einzige, was über die Amtszeit hinaus auch an nachfolgende Generationen vererbt werden darf - und in den Fällen der Fürstentümer auch zwangsweise vererbt wird -, allerdings führen Ehemalige und Erben einen runden Schild statt der Wappenschildform. Der Schmuck, den das Wappen zeigt, kündet vom Stand des Adligen.

Die gebräuchlichen Wappenelemente:
  • runder Schild → ehemalige oder Erben, bürgerliche Ritter
  • Wappenschild → amtierender Adeliger (ohne zusätzliche Zier)
  • Schilddecke → Hofadel
  • Anderes Element als Schilddecke, Schildhalter, Helmdecke, Helmzier → Landadel
  • Krone → Herrschaftszeichen
  • Helm → Ritterstand
  • Helmdecke, Helmzier → Reichsadel, z.B. Fürst, Herzog
  • Schildhalter → König

Wappen

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Daraus ergibt sich folgendes System:
  • Nichtadelige Wappen
    • Ehemalige oder Erben: Rundschild statt Wappenschild
    • bürgerliche Ritter: Rundschild mit Helm
  • Landadel
    • Wappenschild + optional zusätzliche Zier (s.o.): Baronet
    • Wappenschild + Krone: Freiherr
    • Wappenschild + Helm: adeliger Ritter
  • Hofadel
    • Wappenschild + Schilddecke: Hofadel (Baronet)
    • Wappenschild + Schilddecke + Krone: Graf, Baron
  • Reichsadel
    • Wappenschild + Schilddecke + Helm + Krone: Fürst
    • Wappenschild + Schilddecke + Helm + Krone + Helmzier: Herzog
    • Wappenschild + Schilddecke + Helm + Krone + Helmzier + Schildhalter: König
Die genannten Elemente sind verbindlich. Zudem sind die Wappen der Lehen seit ihrer Gründung unverändert, sodass das Wappen des amtierenden Fürsten sich vom Wappen seines Lehens unterscheiden kann. Es kann zudem zu Spielereien kommen, sprich: Der Verwendung von Details, um auf Besonderheiten hinzuweisen. So bestehen manche Fürsten darauf, aufgrund eigener weiterer Verbundenheit zum Rittertum sowohl Helm als auch Krone (unten am Helm) auf dem Wappen zu haben. Man erzählt von einem Streit des Hofherolds mit dem Fürsten von Silendir, weil dieser als Herzog die Fürstenkrone auf dem Helm abbilden lassen wollte, der Hofherold lehnte dies wegen zu großer Ähnlichkeit mit dem Königswappen ab. Was an Spielereien möglich ist und was bereits optische "Amtsanmaßung" wäre, bestimmen die Herolde, ihre Bestechlichkeit und die Kontrolle von oben.

Beispielwappen eines Grafen mit Schild, Krone und Decke, ohne zusätzliche Verzierungen (links). Einfaches Beispielwappen eines adeligen Ritters mit Schild und Helm, ohne zusätzliche Verzierungen (rechts).
Wappen Fürst Wappen Lehensritter

Übliche Begriffe

Heraldik
Heraldik, die Heroldskunst, bedeutet Wappenwesen und umfasst die Bereiche Wappenkunst, Wappenkunde und Wappenrecht. Die Wappenkunde beschäftigt sich mit dem Aufbau von Wappen, deren Bedeutung und der Bedeutung der einzelnen Teile und Symbole der Wappen, und dient der Erkennung des Trägers anhand seines Wappens. Das Wappenrecht wieder umfasst die Regelung der erlaubten Strukturen eines Wappens abhängig vom Stand des Trägers, sowie die Eintragung oder Streichung von Wappen aus dem Wappenregister. Für die Heraldik sind auf Amhran königliche Herolde zuständig, die sowohl Auskunft über die Gültigkeit als auch über den Inhaber eines Wappens geben können.

Wappen
Ein Wappen ist in amhraner Tradition ein erbliches, gleichbleibendes, nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes für eine Person, Familie, Personengruppe oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen, das in seiner Form auf den ritterlichen Schutzschilden beruht. Wappen in der Grundform eines Wappenschildes (oben breit und zweieckig, unten abgerundet) sind ausschließlich dem Adel oder von Adel geleiteten Gruppen oder Orten erlaubt. Runde Wappenformen zeigen ehemaligen Adel oder bürgerliches Rittertum an.
Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, ihre Herkunft und Bedeutung werden in der Heraldik beschrieben.

Satisfaktion
Satisfaktion ist die Wiedergutmachung eines Ehrdelikts mit geeigneten Mitteln bzw. die Verpflichtung, eine solche Genugtuung bei erfolgter Beleidigung einzufordern. Das heißt, wer dem Stand des Adels angehören will, muss jede vermutete Ehrverletzung seitens eines anderen Mitgliedes dieses Standes als versuchten Ausschluss aus diesem Stand werten und darauf bestehen, dass der Beleidiger durch Taten oder Worte bestätigt, dass er den Beleidigten als Standesgenossen anerkennt. Wer dies nicht durch Worte tun möchte (zum Beispiel durch Zurücknahme der Beleidigung, eventuell mit Entschuldigung) müsse dies dann dadurch tun, dass er dem Beleidigten für ein Duell zur Verfügung steht („Satisfaktion gibt“). Dadurch gilt die Standeszugehörigkeit des Beleidigten als bestätigt.
Die Satisfaktion als Recht des Adels gegenüber anderem Adel ist deshalb hervorzuheben, weil sie als Ehrrecht auch über politische Grenzen hinweg anerkannt und von unbeteiligten Adeligen grundsätzlich gebilligt wird.