Zum Status
Spieler online: 0
Läden: 0

Zur Anmeldung

Discord Chat

Der Stadtrat

Kapitel

Geschichte

Die Verwaltung Löwensteins lag nach der Stadtgründung zunächst alleine in der Hand des Königs. Im Laufe der Zeit wuchs jedoch der Einfluss der bürgerlichen Schicht, die immer deutlicher den Wunsch nach einer stärkeren Berücksichtigung ihrer Interessen aussprach. Letztendlich entschied sich der König gegen das Einsetzen eines königlichen Stadtherrn und für die Gründung eines Stadtrates im Jahre 876 n.M.
Seitdem bewährte sich der Stadtrat Löwensteins als Interessenvertretung der städtischen Institutionen und der bürgerlichen Bevölkerung. Je weiter sich die Stadt entwickelte und je komplexer das Stadtleben wurde, desto mehr Rechte und Pflichten hat seine höchstedle Majestät schließlich an den Stadtrat übertragen.
Die direkte Beteiligung des Königs an der Stadtverwaltung beschränkt sich heutzutage nur noch auf einen Gesandten des Königshofes im Stadtrat.

Struktur

Der Stadtrat besteht aus vier ständigen und bis zu neun wählbaren Mitgliedern. Die vier ständigen Mitglieder sind:

  • Der Gesandte des Königshofes im Stadtrat
    Er verfügt über ein Vetorecht und über eine doppelte Stimme, wenn bei Ratsabstimmungen ein Stimmgleichgewicht herrscht.
  • Der Vertreter der Mithraskirche
  • Der Vertreter der Akademie der Hermetik
  • Der Kastellan der Stadtwache

Die übrigen Mitglieder des Stadtrates stammen in der Regel aus dem städtischen Bürgertum. Wenn sie ihre Kandidatur bekannt geben, so müssen sie einerseits eine Abgabe an den Stadtrat entrichten und andererseits möglichst angesehene Fürsprecher für ihr Vorhaben vorweisen können. Wenn sich mehrere Kandidaten auf ein Amt bewerben, so entscheidet nämlich die Zahl der Fürsprecher aus dem Bürgertum über die Aufnahme in den Stadtrat.
Folgende Personen können Mitglieder im Stadtrat werden:

  • Bis zu drei Meister der städtischen Handwerkszünfte
  • Bis zu drei Viertelsprecher, welche die Interessen der Bewohner eines Viertels vertreten
  • Bis zu drei Vertreter stadtansässiger Gilden oder sonstiger Zusammenschlüsse, die das Stadtleben beeinflussen

Rechte und Pflichten

  • Der Stadtrat hat generell für Wohlstand, Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Hauptstadt des Königreiches zu sorgen.
  • Der Stadtrat kann die Höhe der Abgaben verändern, die von den Bürgern entrichtet werden.
  • Der Stadtrat kann den Hauptmann der Stadtwache ernennen.
  • Der Stadtrat kann Stadtschöffen ernennen, deren Befugnisse an den Grenzen Löwensteins enden.
    Die Stadtschöffen können in Löwenstein nach Reichsbulle und Lehensbulle Servanos Gericht halten, jedoch nirgends sonst.
  • Der Stadtrat kann Verordnungen erlassen und verändern, zum Beispiel die Verordnung zur Wahrung des städtischen Friedens.
  • Der Stadtrat kann Veranstaltungen ausrichten und öffentliche Einrichtungen betreiben, zum Beispiel das Theater oder die Universität.
  • Der Stadtrat kann bürgerliche Stadtbedienstete einstellen, zum Beispiel Schreiberlinge, Kämmerer, Knechte, Marktschreier, Scharfrichter usw.
  • Der Stadtrat kann Bürgersiegel vergeben.
  • Der Stadtrat kann Verträge mit Institutionen, Personen und Lehen schließen.