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Der Adel und seine Strukturen

Kapitel

Die hierarchischen Stufen des Adels

Hierarchie

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Die Ränge und ihre Bedeutung

König

Der König bildet die oberste Spitze der Hierarchie und gilt als der Herrscher über die sieben Lehen von Amhran, ist selber Fürst von Servano, die anderen Fürsten sind ihm zur Lehenstreue verpflichtet, Rechenschaft schuldig und haben den Zehnt an seine Majestät zu entrichten. Der König setzt mit seiner Unterschrift die Reichsbulle in Kraft und damit das Gesetz, das lehenübergreifend für das ganze Reich gültig ist.
Das Amt des Königs ist erblich, und der derzeitige König Lithas Taguein von Amhran gilt als direkter Nachfahre Mydrions, ist bislang aber kinderlos.

Trotz des allumfassenden Herrschaftsanspruches kann der König natürlich nicht rein nach Gutdünken regieren, und seit jeher gehen die Spiele der Macht und Diplomatie im Adel darum, wer wie viel Einfluss geltend machen und wie viel Druck auf Entscheidungen ausüben kann. Sicher ist es nur der Abwesenheit seiner Majestät zu verschulden, dass sich inzwischen gar Fürsten gegen die Krone aufzulehnen beginnen und damit immer mehr für einen desolaten Zustand des Reiches sorgen.

Truchsess

Der Truchsess gilt als Stellvertreter des Königs und hat von diesem für die Zeit seiner Abwesenheit die volle Verwaltungshoheit und Befehlsbefugnis über das Reich erhalten. So ist der Truchsess kein reguläres Amt und ein außerordentlich machtvolles. Man sagt, die Vergabe orientierte sich diesmal nicht an Rang und Ansehen, sondern seine Majestät habe hierfür den vertrauenswürdigsten und loyalsten Adeligen ausgewählt, welcher ihm bekannt war.

Nur so ist es zu erklären, dass Hieronymus Lichtenwald von Amhran vor seiner Ernennung ein einfacher Baron Candarias war, der nun im Sinne des Königs das Reich zusammen zu halten hat. Seine Herkunft und die Machtbestrebungen des Herzogs und der ihn unterstützenden Fürsten mögen der Grund sein, dass der Truchsess sich manchen Herabwürdigungen ausgesetzt sieht, sei es, dass es ständig Streitereien darüber gibt, ob er „höchstedler“ oder „hochedler“ genannt werden solle oder dass einige ihn gar nur „von Servano“ nennen statt „von Amhran“ und ihn damit lediglich als besseren Hofbeamten betrachten. Dies ändert nichts daran, dass der Truchsess in Vertretung des Königs die Regierungsgewalt über Servano innehat und dort theoretisch bis hinunter zum Briefadel Ränge vergeben kann.

Reichsritter/-in

Die Reichsritter bilden die höchste militärische Instanz in Amhran. Sie handeln auf direkten Befehl des Königs (des Truchsess) und haben sich nur vor diesem zu verantworten. Sie genießen für die Ausführung ihrer Befehle politische Immunität, nicht einmal Fürsten dürfen sie dabei behindern oder ihnen anderweitig befehlen. Sie sind gegenüber anderem Adel jedoch auch nur bedingt weisungsbefugt. Sie haben die Gesetze durchzusetzen, mindestens die der Reichsbulle und dürfen somit auch Verhaftungen durchführen.

Ob sie verehrt werden oder ihr Eintreffen von einem Zähne knirschen begleitet wird, hängt von der Königstreue und Ritterromantik in ihrem Umfeld oder von ihrem Auftrag ab, in jedem Fall stellen sie aber einen erheblichen Machtfaktor dar und meistens begleitet sie ein eigenes Gefolge. Sind sie auf Reisen, ist ihnen überall im Reich Quartier zu gewähren. Auf dem politischen Parkett gibt es ein ständiges Gerangel zwischen ihnen und den Fürsten darum, welcher Stand höher angesehen sei – während die Fürsten auf den Erbadel und ihre Regierungsgewalt pochen, welche sonst nur beim König gegeben sind, betonen die Reichsritter gern die Autorität durch ihre Verdienste und dass der Stand des Fürsten sich erst aus dem der Reichsritter entwickelte.

Fürst/-in

Es gibt fünf Fürsten in Amhran, nominell sechs, da der König als Fürst von Servano geführt wird. Die Fürsten sind neben dem König der einzige Adel, der als vererbbar gilt und sie sind für ihr Lehen jeweils eigenständige Herrscher, dem König zur Treue verpflichtet. Wo die Reichsbulle für ganz Amhran gilt, haben Fürsten das Recht, durch die Lehensbulle landeseigene Gesetze zu erlassen.

Die Lehnsherren sind oft der „König vor Ort“ und gerade jetzt, wo seine Majestät tatsächlich weit weg ist, scheint sich das Karussell der Macht anders zu drehen. Sie verfügen über eigene Truppen, erheben Getreue in den Adelsstand, ob nun Baron oder Briefadel, oder schlagen sie zum Ritter. Da scheint man schon mal vergessen zu können, dass die Wurzeln dieser Macht beim König liegen, und was einst der Einigung Amhrans diente, droht nun zu seiner Zersplitterung beizutragen.

Hofbeamte

Was wäre ein Staatengebilde ohne Beamte... Die Hofbeamten sind auf höchster Ebene für die bürokratische Verwaltung des Reiches oder für die Organisation des königlichen Hofes in Löwenstein zuständig.

Oftmals arbeiten dem Hofbeamten auch seine Pendants in den Lehen zu, so hat der königliche Herold zum Beispiel die Aufsicht über die in den Lehen geführten Wappenrollen und die letzte Entscheidungsgewalt, wenn es hier zu Streitigkeiten kommt.
Wichtige und bekannte Ämter sind der bereits erwähnte Hofherold, der Kämmerer (Schatzmeister), der Zeremonienmeister, Mundschenk (zuständig für die gesamte Hofverköstigung) oder der oberste Richter. Welche Hofämter es gibt, wechselte oft von König zu König und führte mal zur Ernennung eines Reichsritters zum Marschall und damit Oberbefehlshaber aller Reitertruppen, oder zu Lächerlichkeiten wie dem königlichen Maulwurfsjäger (der aber gerüchtweise eine Art Geheimdienst geleitet haben soll).

Baron/-in

Die Barone werden durch die Lehnsherren eingesetzt und ihre Tätigkeit gleicht noch am ehesten der des Fürsten. Sie sind allgemein für die Verwaltung ihrer Baronie zuständig und häufig damit beschäftigt, für funktionierende Stadtwachen zu sorgen oder die Steuereinnahmen der Region zu sammeln und weiterzuleiten.

Je nach Umfang der nötigen Arbeit, Größe der Baronie und Problemen wie beispielsweise örtlichen Räuberbanden erachten es auch Barone als nötig und sind berechtigt, Personen zum Lehensritter zu schlagen oder Briefadel zu ernennen. Dies hat dem Lehnsherren gemeldet zu werden und bis er jenen für das ganze Fürstentum Rechte zugestünde, sind deren Tätigkeiten und Befugnisse allein auf ihre Baronie beschränkt.

Lehensritter

Lehensritter sind entweder fest einer Baronie zugeteilt, in welcher sie dann ihren Aufgaben nachgehen oder sind direkt vom Fürsten eingesetzt und allgemein im Lehen für diesen tätig. Manchmal auch wechselnd beides. Sie sind der verlängerte Waffenarm ihrer Herren und dürfen jederzeit über Stadtwachen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches befehlen - ein Privileg, das sie bei unbedachter Nutzung sehr schnell sehr unbeliebt machen kann.

Man kann Ritter erleben, die übergangsweise für Truppenorganisation zuständig oder befugt sind, eine kleinere Militäreinheit für einen bestimmten Auftrag zu führen. Oder sie sind auf sich und ihre eigene handvoll Leute gestellt. Die Privilegien, die der Ritterstatus mit sich bringt, haben zu dem damit verbundenen Anspruch geführt, dass ein Lehensherr nicht nur den Ritter an sich bindet, sondern damit gleich auch dessen wehrfähiges Gefolge von mindestens drei Mann gewinnt. Zumindest der Ritter genießt anders als z.B. der Baron dann nicht nur das Recht auf Bezahlung, sondern im Minimalfall auch auf ein anständiges Quartier. Es gibt oft viel zu tun, und doch kann man Ritter bei allen edlen Vergnügungen erleben, die man mit dem Rittertum verbindet, häufig ist dabei aber schon das Angenehme mit der Pflicht verbunden - fällt doch der Ruhm bei einem Turniersieg nicht allein dem Ritter zu, sondern auch auf seinen Herrn zurück, genau wie die Schande bei falschem Betragen.

Briefadel

Man könnte den Briefadel als „die Hofbeamten im Kleinformat“ bezeichnen, doch durch ihre lokale Nähe zum Tagesgeschehen und den Umstand, dass viele allgemeine Regierungsaufgaben bereits durch die höheren Adeligen erledigt werden, sind die Aufgaben des Briefadels oftmals deutlich bodenständiger und handfester.

Ein Baron muss seinen Briefadel und ihm zugeordnete Lehensritter bezahlen, wenn auch beim Briefadel nicht für deren Unterkunft sorgen. So haben Briefadelige fast immer eine sehr konkrete Aufgabe, damit dem Baron die Arbeit nicht doch über den Kopf wächst. Entsprechend regional unterschiedlich sind deswegen auch die Ämter. Es mag sein, dass ein angesehener Kaufmann für den von Finanzwirtschaft weniger begeisterten Baron die Steuerlisten führt, in einer Hafen- oder Grenzstadt die täglichen Zolleinnahmen überwacht, oder ein als weise bekannter Dorfältester als Richter Teil der niederen Gerichtsbarkeit ist. Für viele Bürger, deren Familien noch nicht durch Tradition schon Verbindungen in die höheren Schichten haben, ist der Briefadel die naheliegendste Hoffnung, mal ein „von“ in den Namen zu bekommen.

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Anreden und Namen

Der Adel wird eingeteilt in die Anrede "hochedel" für alle, die von Königs Gnaden in ihr Amt eingesetzt sind und „edel“ für alles, was von den Lehensherren eingesetzt ist. Amtierender Adel wird am Namen dadurch kenntlich gemacht, dass dem normalen Namen ein „von“ angehängt wird, gefolgt von dem Lehen, zu dem der Adelige gehört / das er regiert.

Das bedeutet im Detail bei den Anreden »

Es gibt beim Adel keine Anreden a la "Euer Durchlaucht/Ehrwürden/etc."! Als „hochedler“ werden Reichsritter, Lehensherrn und Hofbeamte angesprochen, meistens gefolgt vom Rang, wodurch die Sache eindeutig wird, also:
"Hochedler Sir X" -> Reichritter
"Hochedler Fürst Y" -> Lehensherr
"Hochedler Kämmerer Z" (Amt "Kämmerer" als Beispiel) -> Hofbeamter

Alles, was von den Lehensherren eingesetzt ist, gilt als "edel", also gültig für Barone, Lehensritter und Briefadel. Gleiches System, das generelle "Edler" wird durch den Rang eindeutig:
"Edler Sir X" -> Lehensritter
"Edler Baron Y" -> Baron
"Edler Kämmerer Z" -> Briefadel
Einzig beim König bleibt es bei "Euer/Seine Majestät" und kann zu "Euer/Seine höchstedle Majestät" ergänzt werden. Beim Truchsess kommt es gerne zu Streitigkeiten, ob ihm ein „höchstedler“ oder „hochedler“ zugestanden wird.

Ehemaligen steht keine besondere Anrede mehr zu! Es ist vielerorts jedoch gebräuchlich, dass man diese aus Höflichkeit noch als "hoher Herr / hohe Dame" anspricht, auch wenn man es mit Mitgliedern einer Familie zu tun hat, die diesbezüglich über wichtige Vorfahren und Einfluss verfügt. Gleiches gilt für Verwandte eines amtierenden Adeligen, bis auf dessen Ehegatten oder Fürstenkinder (siehe Namen).

Und für die Namen gilt »

Das Erkennungszeichen eines amtierenden Adligen ist der Brauch, seinen Namen um den Namen des Gebiets, zu welchem er gehört, zu erweitern. Der König und sein Stellvertreter, der Truchsess, haben den Anhang "von Amhran", da ihnen das ganze Königreich untersteht. Die Hofbeamten des Königs hängen "von Servano", das Königslehen, an ihren Namen.
Die Lehensherren tragen ihr Lehen im Namen, z.B. "Hochedler Fürst Radovan Bercher von Hohenmarschen". Die Barone der Lehensherren tragen ihre Baronie im Namen, z.B. "Edler Baron Terin Lorfels von Eldmoor". Der Briefadel wählt das Lehen oder die Baronie, je nachdem, ob er dem Baron oder direkt dem Lehensherrn dient.
Die militärischen Ränge richten ihre Namenszusätze nach den Burgen. So haben alle Reichsritter die Königsburg "von Löwenwacht" im Namen, während ein Lehensritter entweder die Burg seines Lehens oder den Namen der Baronie trägt, je nachdem ob er dem Lehensherrn oder einem von dessen Baronen dient.

Kürzungen:
Um nicht jedes Mal die volle Titulatur durch den Raum schmettern zu müssen, haben sich natürlich Gepflogenheiten eingebürgert, wie man diese abkürzen kann. Als Faustregel gilt, dass man dabei jedoch tunlichst vermeiden sollte, Zweifel am Stand des Angesprochenen aufkommen zu lassen. Sind mehrere Adelige anwesend, empfiehlt es sich, die lokale Zugehörigkeit mit zu erwähnen.
Beispiel: Ein Reichsritter "Sir Arin Falkenhag von Löwenwacht" sollte außerhalb vertraulichen Umfeldes nicht nur mit "Sir Arin" angesprochen werden, denn dann könnte er genauso bloß Lehensritter sein, was eine Beleidigung seines Standes wäre. Ein "hochedler Sir Arin" macht die Sache wieder eindeutig, genauso wie ein "Sir Arin von Löwenwacht".

Übersicht der Namen und Anreden:

König
Anrede und Rang: „Eure höchstedle Majestät XY“
Namenszusatz: „von Amhran“

Truchsess
Anrede und Rang: „Hochedler Truchsess XY“
Namenszusatz: „von Amhran“

Reichsritter
Anrede und Rang: "Hochedler Sir XY"
Namenszusatz: "von Löwenwacht"

Lehensherr
Anrede und Rang: "Hochedler Fürst XY"
Namenszusatz: "von (eigenes Lehen)"

Hofbeamter
Anrede und Rang: "Hochedler (Aufgabe) XY"
Namenszusatz: "von Servano"

Baron
Anrede und Rang: "Edler Baron XY"
Namenszusatz: "von (Name der Baronie)"

Lehensritter
Anrede und Rang: "Edler Sir XY"
Namenszusatz: "von (Name der Lehensburg od. Name einer Baronie)

Briefadel
Anrede und Rang: "Edler (Aufgabe) XY"
Namenszusatz: "von (Name des Lehens od. einer Baronie)

Ehegatten und Kinder des Erbadels »

Ehegatten kommen für gewöhnlich in den Genuss, die Anrede des Ranghöheren zu teilen. Es gibt jedoch schon regionale Unterschiede, ob diese nicht amtierenden Ehepartner das angehängte "von" mit tragen dürfen. Eine Fürstengattin mag also auch als "Hochedle Fürstin Kunigunde Bercher" vorgestellt werden.

Kinder des Königs oder Fürstenkinder haben eine Sonderform der Anrede, bedingt durch das Erbrecht und ihren hohen Stand. Getreu dem Motto: "Beleidige niemanden, der morgen dein Vorgesetzter sein könnte" werden sie als höchstedle Prinzen oder hochedle Fürsten angesprochen, jedoch nicht "von (Lehensname)", sondern "zu (Lehensname)".
Die Anrede des Sohnes des amtierenden Fürsten von Candaria wäre demnach "Hochedler Fürst Delrin Drechsler zu Candaria".

Diesen Status behalten die Kinder bei, bis sie entweder selbst König/Fürst sind, oder heiraten (Details siehe Abschnitt "Standesgemäße Heirat").

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Standesgemäße Heirat

Sind zwei amtierende Adelige miteinander vermählt, wird darauf geachtet, dass weiterhin durch Titulatur und Namenszusatz die jeweiligen Aufgaben erkennbar bleiben. In diesem Fall ändert sich nur der Sippenname. Ansonsten kommt man in den Genuss, den Rang des Höheren teilen zu können.

Wessen Sippenname angenommen wird, dabei geht es durch regionale Unterschiede und Glaubensrichtungen ziemlich bunt zu. Einige versuchen sich gezielt in traditionsstärkere Familien einzuheiraten. Die Mithraskirche versucht zu fördern, dass in jedem Fall der Name des Mannes angenommen wird. Den Mondwächtern ist das Geschlecht egal. Einige Familien strafen es durch Verweigerung ihres Namens ab, wenn "unter Stand" geheiratet wird...
Einzig Königs- und Fürstenkinder haben aufgrund des Erbrechtes die Auflage, dass sie bei Heirat in jedem Fall den Stand und Namen des Partners annehmen, sofern sie nicht selber König/Fürst werden. Dadurch wird verhindert, dass der hoch angesehene Fürstenstand oder gar das Königshaus sich in der Namensgebung heillos verbreiten.
Es gibt aber auch so inzwischen genügend Familien, die derart oft Adel stellen, dass schon der Sippenname ein leises Raunen auslösen kann.

Übersicht der Auflagen
(zugunsten der einfachen Wortwahl wird die männliche Form benutzt, dies schließt außer beim Königsrang die weibliche Entsprechung natürlich nicht aus.)

König darf Töchter von Fürsten oder Reichsrittern heiraten. Damit wird bei Fürstenfamilie ein Lehen wieder enger an das Königshaus gebunden, bei Heirat mit einer Reichsrittertochter ist es quasi "eine Bürgerliche" und damit nicht so hoch angesehen, aber es motiviert und bindet die Reichsritter und bringt frisches Blut in den sonst schnell inzestuösen Adel. (Die eine oder andere Reichsritterwerdung soll sogar schon eher der bildhübschen Tochter als dem Vater zu verdanken sein.)

Reichsritter haben angesichts des Umstandes, dass eine Heirat ja auch vor dem Ritterschlag erfolgen kann, keine verbindlichen Einschränkungen, wer aber auf dergleichen hinarbeitet, tut gut daran, sich in Familien mit "Ehemaligen" einzuheiraten und nicht Magd XY vom Lande. Nach dem Ritterschlag sind sie willkommene Kandidaten für den Dienstadel vom Hofbeamten bis zum Baron. Alles unter Lehensritter wird als "sich unter Wert verkauft" belächelt.
Angesichts dieser freieren Wahl ist das Mätressentum weniger verbreitet.

Fürsten dürfen Kinder der Königslinie, anderer Fürsten oder Kinder (manchmal auch Witwen) der Reichsritter heiraten. Die Zusammenlegung der Lehen durch Heirat ist verboten/geächtet und so wird so gut wie irgend möglich vermieden, dass zwei amtierende Fürsten miteinander verheiratet wären. Angesichts dieser hohen Ansprüche beim Erbadel (auch beim Königshaus) wird das Mätressentum in diesen Kreisen durchaus gebilligt.

Hofbeamte und Barone haben ähnlich wie Reichsritter keine Auflagen, sind oft durch ihre Herkunft aber schon ambitioniert, in traditionsreiche Familien einzuheiraten. Ins Amt gesetzt haben sie vom Reichsritter bis zum Briefadel eine ordentliche Partie gemacht. Für den Baron wird es lediglich mit Skepsis besehen, wenn diese Lehensritter des eigenen Lehens heiraten, besonders wenn der Ritter auch noch auf Betreiben des Barons den Ritterschlag erhielt.

Briefadel wird selbst während seiner Amtszeit kaum schief angesehen, egal was er heiratet. Es kann natürlich auch hier trotzdem familiären Ehrgeiz geben.

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Geschichte und Entwicklung

Das, was heute Adel genannt wird, hat seinen Ursprung in König Mydrion I. Die ersten Reichsritter gab es etwa 400 Jahre später, durch diese formten sich um die Jahrtausendwende herum die heutigen Lehen und die Fürsten. Bis 1300 gab es unter den Fürsten nur die Barone als weiteren Adelsstand. Durch die Seuche erfuhr der Dienstadel innerhalb der Lehen eine grundlegende Veränderung, und seit 1367 etablierten sich zuletzt Lehensritter und Briefadel.

Die genauere Zeitlinie »

vor dem Jahr Null - In Amhran gibt es keine geordneten hierarchischen Strukturen, die über mehr als beispielsweise den Häuptling eines Stammes hinaus gehen würden.

seit dem Jahr Null - Der Zufall, seitens der Mithraskirche gern als göttliche Fügung hingestellt, will es dass nach Mydrion über 10 Generationen hinweg sich stets ein männlicher Erstgeborener als nächster Herrscher prädestiniert. (Erzählungen der Druiden behaupten, dabei sei mehr als nur ein mal "nachgeholfen" worden.)

412 - König Hatlor ernennt die sechs besten und edelsten Krieger von Amhran zu Rittern, welche den Beginn der Reichsritter darstellen. Hatlor verbrieft das erste Mal offiziell das königliche Erbrecht und baut die Treue zum königlichen Blut in den Reichsritterschwur ein.

744 - Die Reichsritter erhalten zunehmend Verwaltungsaufgaben im und für das Reich. Als eine Art zusätzlichen Hofbeamtenposten erhält einer der Reichsritter den Titel „Herzog“, womit er für Übergangszeiten als Stellvertreter des Königs gilt, sollte diesem unerwartet etwas zustoßen oder er durch Reisen täglichen Geschäften in Servano nicht nachkommen können.

881 – Das Amt des Herzogs wird durch einen Streit zwischen König und dem privilegierten Ritter wieder abgeschafft, zusätzlicher vorheriger Unmut innerhalb der Ritterschaft über das Amt begünstigt die Entscheidung. In den folgenden Jahrhunderten wird der Rang nie länger als für wenige Monate und spezielle Fälle vergeben.

ca. 920 bis 980 - Die Reichsritter, die sich am zuverlässigsten und ortstreuesten um die Verwaltung eines bestimmten Gebietes verdient gemacht haben, werden mit der Ernennung zum Fürsten entlohnt, und um diese Ortstreue auch möglichst beizubehalten, wird ihnen das Recht der Vererbung zugestanden. Um jene Reichsritter, die "leer" ausgegangen sind, nicht durch Neid gegen sich aufzubringen, wird ihnen verbrieft zugesichert, einzig dem König verpflichtet zu sein und ebenso gewisse Privilegien (Beginn der Wappenvererbung) an ihre Nachkommen weitergeben zu dürfen.

Zwischen 1000 und 1300 - Bei den Fürsten beginnt sich das erste Erbrecht zu etablieren, dem Vorbild des Königs folgend den Erstgeborenen als Erben einzusetzen. Es kommt zwangsläufig zu Problemen, wo ein solcher in männlicher Form nicht vorhanden ist. Aufweichungen folgen, wie dass überhaupt ein Sohn Nachfolger werde. Gerade in Regionen, in denen der Mondwächterglaube noch stark präsent ist, wird auch mit Töchtern Vorlieb genommen, Hauptsache erstgeborenes und daher vom Schicksal begünstigtes Kind.
Ebenso scheint es Tradition zu werden, die eigenen Kinder, egal ob männlich oder weiblich, als Barone einzusetzen und diesen Rang gleichsam weiter zu vererben. Darunter bedient man sich für die weitere Kontrolle angeheuerter Söldner und Büttel, sowie einflussreicher Bürger, die mit Verwaltungsaufgaben betraut werden.

1300 bis 1302 - Die in Amhran grassierende Seuche sorgt dafür, dass zu viele Fürstenkinder sterben, um das bisherige System weiter beibehalten zu können. Um die Verwaltung aufrecht zu erhalten, werden verdiente Bürger und Getreue als Barone eingesetzt. Die Unruhen und Hexerjagden um 1330, einhergehend mit zahlreichen Verleumdungen lassen den König einschreiten und eine der Quellen für Neid: das Erbrecht für Barone mit fürstlicher Herkunft, einheitlich im Reich abschaffen.

1311 - Der letzte Fürst von Laskandor stirbt beim Untergang des Lehens, seitdem wurde der Titel nicht wieder vergeben und es gibt nur noch sechs Fürsten.

1360 bis 1367 - Der erste Feldzug gegen Indharim konfrontiert mit dem Umstand, dass ein Gutteil der königlichen Truppen und vor allem nahezu alle Ritter das Land verlassen. Was erst als willkommener "lockerer Zügel" gilt, zeigt schnell die Nachteile: mangelnde verlässliche Militärs und mehr Verwaltungsmacht verlangendes Großbürgertum. 1367 fordern die Fürsten vom sieglosen und damit geschwächten König das Recht, selber Ritter und weiteren Briefadel ernennen zu dürfen.

1386 – König Lithas geht bei Überlegungen um seine Stellvertretung während des Indharimfeldzuges einen neuen Weg und verleiht keinem der Reichsritter oder Fürsten den Herzogsrang, sondern ernennt einen Baron aus Candaria, Hieronymus Lichtenwald, zum Truchsess.

Die Adelshierarchie, wie man sie bis heute kennt, ist geschaffen.

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Wappen

Wenn jemand ein Adelsamt gleich welcher Art erlangt, erhält er einmalig das Recht, im Einvernehmen mit dem zuständigen Herold ein Wappen zu erstellen oder sein bereits vorhandenes anpassend zu ändern. Wappen sind das einzige, was über die Amtszeit hinaus auch an nachfolgende Generationen vererbt werden darf, allerdings führen Ehemalige und Erben einen runden Schild statt der Wappenschildform. Der Schmuck, den das Wappen zeigt, kündet vom Stand des Adligen.

Die gebräuchlichen Wappenelemente:

Schildhalter → König
Helmdecke → Hochedle
Krone → Politische Führung (Fürst/Baron)
Helm → Ritterstand
andere Zier als Krone od. Helm → Beamte (Hofb. / Briefadel)
Wappenschild → amtierender Adeliger
runder Schild → ehemalige od. Erben

(Eine shardeigene Grafik mit Darstellung dieser Elemente wird noch folgen. Wer bis dahin eine optische Erklärung der genannten Wappenelemente möchte, findet hier: www.verwandt.de / "Der Aufbau eines Wappens" eine vollständige Grafik, die allerdings mehr Elemente enthält, als hier verwendet werden.)

Daraus ergibt sich folgendes System »

Ehemalige (heute Bürger): Rundschild statt Wappenschild

Briefadel: Schild + Zier
Lehensritter: Schild + Helm
Baron: Schild + Krone

Hofbeamter: Schild + Decke + Zier
Reichsritter: Schild + Decke + Helm
Lehen: Schild + Decke + Helm (wg. Ursprung)
Fürst: Schild + Decke + Krone

Königslehen (und Truchsess): Schild + Decke + Helm + (Königs-)Krone
König: Schild + Decke + Helm + (Königs-)Krone + Schildhalter & weiterer Zierrat

Die genannten Elemente sind verbindlich. Zudem sind die Wappen der Lehen seit ihrer Gründung unverändert, so dass das Wappen des amtierenden Fürsten sich vom Wappen seines Lehens unterscheiden kann. Es kann zudem zu Spielereien kommen, sprich: Der Verwendung von Details, um auf Besonderheiten hinzuweisen. So bestehen manche Fürsten darauf, aufgrund eigener weiterer Verbundenheit zum Rittertum sowohl Helm als auch Krone (unten am Helm) auf dem Wappen zu haben. Man erzählt von einem Streit des Hofherolds mit dem Fürsten von Silendir, weil dieser als Herzog die Fürstenkrone auf dem Helm abbilden lassen wollte, der Hofherold lehnte dies wegen zu großer Ähnlichkeit mit dem Königswappen ab. Was an Spielereien möglich ist und was bereits optische "Amtsanmassung" wäre, bestimmen die Herolde, ihre Bestechlichkeit und die Kontrolle von oben.

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Vorgaben zur Charaktererstellung

Generell gilt, dass Adel im Spiel zu erlangen ist. Es gibt keine Chars, die per Charhintergrund als amtierender Adel ins Spiel starten. Das bedeutet, man kann nicht mit einem "von" im Charnamen ins Spiel einsteigen.
Für Hintergrundgeschichten gilt im gleichen Sinne, dass keine Vorteile oder Privilegien fürs Ingame durch Adel rein per Story erlangt werden dürfen. Verwandtschaft mit angeblich aktuell amtierendem Adel, den es im Spiel aber nicht gibt, ist nicht zulässig, genauso wenig wie ein: "Mein verstorbener Vater war Reichsritter, deswegen kennen mich schon alle Reichsritter als seinen vielversprechenden Nachwuchs!"

Sollte es mal einen Spieler z.B. im Fürstenrang geben, dessen Kinder ausgespielt werden können und sollen, wäre nach Absprache eine Charerstellung als "adelig von Beginn an" im Rahmen der vorgestellten Adelsregeln natürlich möglich.

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