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Das Haussystem

Kapitel

Einleitung

Das Haussystem von Arx Obscura macht es Spielern möglich, sich Immobilien verschiedener Art zuzulegen, sie zu mieten, zu kaufen, zu verkaufen und zu vermieten. Der Wohnraum selbst bietet dem Spieler dabei eine private Atmosphäre, Platz zum Lagern von Gegenständen, für Familienrollenspiel, die Eröffnung eines eigenen Ladens, einer Taverne oder einer Werkstatt und natürlich auch Raum für Gilden um sich zu organisieren.
Das Haussystem ermöglicht es allerdings nicht, endlos und ohne Kosten zu wohnen! Jedes Haus besitzt einen je nach Lage, Lagerplatz und Größe berechneten Mietpreis und Erhaltungskostenpreis. Letzterer fällt auch nach einem Hauskauf oder einer Schenkung an und muss regelmäßig im Wochentakt abgedeckt werden.

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Da auf Arx Obscura der Wohnraum auf handgebaute Gebäude beschränkt ist, haben wir uns dazu entschieden, einen Mietpreis einzufügen, welcher automatisch jede Woche berechnet wird. Schafft ein Spieler es nicht, diese Miete aufzubringen, wird er automatisch ausquartiert und es ist ab dann anderen Spielern möglich, dieses Haus anzumieten. In manchen von Spielern verwalteten Siedlungen hat sich die Regel durchgesetzt, dass die Spieler bei den jeweiligen Verwaltungen erst um Erlaubnis bitten müssen, ein Haus oder eine Wohnung anzumieten. Hat ein Spieler dort also ein freies Haus ohne Erlaubnis übernommen, kann es bei Entdeckung geschehen, dass er dieses innerhalb des RPs wieder verliert, sollte die Verwaltung sich dafür entscheiden.
Ein Hauskauf ist ebenso möglich. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich die Aufbringung der Hauskosten durch die gezahlte Miete und das Erlangen der Bürger- oder Adelswürde in einer Baronie. Im Regelfall dauert es 12 Monate, um den Hauspreis durch die gezahlte Miete aufzubringen. Diese Möglichkeit besteht momentan nur in Servano. In den anderen Lehen muss ein Spieler die Bürger- oder Adelswürde erlangen und eine von der dortigen Verwaltung durchgesetzte Zeit das Haus mieten. Nach dieser Zeit wird der Mietpreis aufgehoben, und das Haus geht in den Besitz des Spielers über, der nur noch den Erhaltungspreis (10% der Hausmiete) zahlen muss. Daher müssen auch Hausbesitzer darauf achten, genügend Geld aufbringen zu können. Sollte der Erhaltungspreis nicht gezahlt werden, kann auch er sein Haus verlieren.
Allgemein gilt, dass kein Spieler ein ureigenes Recht auf Hausbesitz hat. So kann er jederzeit sein Haus durch IG-Situationen (Rangverlust, Kriminalität, Intrigen etc.) oder auch reiner Inaktivität verlieren.

Wie bekomme ich ein Haus?

Jedes bewohnbare Haus auf Arx Obscura wird von Hand gebaut und in den Lehensstil eingefügt. Die Zahl der sofort verfügbaren Häuser hängt also davon ab, wie viele Häuser bereits da sind, und wie viele davon derzeit bewohnt werden.
Grundsätzlich sind die Häuser einer Siedlung bis auf einige Ausnahmen wie die Löwensteiner Armenviertel auf Anfrage bei der ansässigen Verwaltung mietbar. Gibt es von dieser die Erlaubnis, könnt ihr das Haus über das Hausschild anmieten.

Etwas mehr Aufwand benötigt es, wenn man eine Taverne, einen größeren Laden oder eine Zunft übernehmen will. Solche "Großprojekte" werden von der Spielleitung zwar gerne an Spieler abgegeben, nicht jedoch an Einzelpersonen. Je nach Gebäudegröße und Beliebtheit sollten sich mindestens zwei Spieler für den Betrieb finden. In weiterer Folge ist es notwendig, sich mit der Spielleitung in Kontakt zu setzen, die konkrete Idee vorzulegen und die Details zu besprechen - die Gründung einer Gilde ist hierfür allerdings nicht notwendig.
Tavernen und Zünfte können nicht durch Miete gekauft werden, sondern bleiben bei eintretender Inaktivität in "öffentlicher Hand".

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Wenn man einen bestimmten Ort ins Auge gefasst hat, an dem noch kein bewohnbares Gebäude errichtet wurde, ist auch hier der Kontakt zur Spielleitung der erste Schritt. Neubauten werden von unserem Bauteam gerne übernommen, unterliegen aber den strikten Richtlinien der Lehensbaustile. Grundsätzlich muss der Spieler hier im Vorhinein nachweisen können, dass er die finanziellen Mittel hat, diesen Bau zu bezahlen. In weiterer Folge werden durch die Spielleitung aber auch die Umgebungsbedingungen abgeklärt und sichergestellt, dass der gewählte Platz für einen Bau geeignet ist und von Seiten der Lehensverwaltung keine expliziten Gründe dafür vorliegen, warum an dieser Stelle nicht gebaut werden kann. Zwar ist es nicht zwingend notwendig, dass der Spieler im Spiel zuerst eine Absprache mit der Lehensleitung vornimmt, allerdings kann das Übergehen einer solchen Absprache im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Lehensleitung das illegal gebaute Haus konfisziert. Es wird daher dringend empfohlen, solche Bauerlaubnisse aktiv und selbstständig im Spiel zu erwirken.

Das Hausmenü

Hat man nun endlich sein Haus erhalten, steht man vor der Frage, was man damit nun eigentlich machen kann. Die wichtigsten Funktionen findet man alle im Hausmenü, das sich über einen Doppelklick auf das Hausschild aufrufen lässt.

Im Reiter "Information" werden allgemeine Informationen zum Haus angezeigt, die zumeist keine große Rolle spielen.
Im Reiter "Sicherheit" hingegen finden Hausbesitzer - und Mitbesitzer - verschiedene Funktionen, die für die Verwaltung der Zugänglichkeit für andere Charaktere genutzt werden können. Zu den einzelnen Optionen finden sich in weiteren Punkten dieses Guides noch umfassende Informationen. Wichtig ist, dass man über die Option "Zugang geben" weiteren Spielern die Engine-Erlaubnis zum Betreten des Hauses geben und sie über die Option "Zugang nehmen" wieder entziehen kann.
Der Reiter "Lagerung" liefert eine Übersicht über die Sicherungen und Befestigungen, zeigt auf wie viele davon bereits benutzt wurden und wie viele noch offen sind. Dort findet sich auch die Möglichkeit, mittels der "Umzugskiste" Zugriff auf die weiter unten beschriebene Umzugskiste zuzugreifen.
Der Reiter "Modifizieren" bietet Möglichkeiten das Hausschild umzubenennen, einen anderen Stil auszuwählen, die Richtung des Schilds zu beeinflussen und den Schildhalter zu ändern. Zudem findet man hier die Möglichkeit, ein Ladenschild anzubringen.
Der Reiter "Besitzer" schließlich ermöglicht es das Haus zu verkaufen oder aufzugeben, wenn man es nicht mehr bewohnen will, oder auch die anfällige Miete direkt in die Haushaltskasse einzuzahlen - solange diese nicht leer ist, wird das Geld auf der Bank nicht für die Miete oder die Erhaltungskosten eingezogen. Bei einer Aufgabe eines Hauses landet das überschüssige Geld der Haushaltskasse in der jeweiligen Lehensbank, bei einem Verkauf bleibt die Summe in der Hauskasse bestehen. Bei Letzterem sollte man daher aufpassen, dass mögliche Summen vor dem Verkauf vom Käufer ausgezahlt werden.

Privater und öffentlicher Modus

Der private Modus dient dazu, ein Privathaus gegen Unbefugte und Einbrecher zu sichern. Ist ein Haus privat, können unerlaubte Besucher weder die Türe öffnen noch das Grundstück betreten. Zusätzlich ist das Haus gegen Belauschen von außen gesichert - das bedeutet, dass man von draußen nicht hören kann, was drinnen gesprochen wird und umgekehrt. Lediglich über die "Schreien"-Option ist es möglich, eine Kommunikation herzustellen. Im privaten Modus verfallen bestimmte Gegenstände nicht, verschwinden also nicht, wenn man sie ungesichert im Haus ablegt. Welche Gegenstände das sind, kann man am Tooltip der Gegenstände an der Notiz "Decayt nicht" erkennen. Gegenstände, die diesen Hinweis nicht anzeigen, können nach einer gewissen Zeit verfallen und verschwinden und sollten daher in gesicherten Behältern aufbewahrt werden. Achtung! Besonders Rohstoffe, Geld und ungesicherte Container können auch in privaten Anwesen verfallen und sollten niemals freistehend gelagert werden!

Der öffentliche Modus ist besonders dafür geeignet, Feste und Feiern zu veranstalten oder Werkstätten und Tavernen zu betreiben, und erlaubt es jedem Charakter, der nicht auf der Bannliste steht, das Grundstück frei zu betreten. Ebenso ist es in diesem Modus möglich, das draußen Gesprochene im Haus zu lesen und umgekehrt. Im öffentlichen Modus sind unbefestigte Gegenstände nicht gegen Verfall gesichert und verschwinden daher nach einiger Zeit. Behälter und befestigte Gegenstände sind allerdings weiterhin gegen Verfall und Zugriff durch Unbefugte geschützt. Manche Gebäude, wie Tavernen oder Zunfthäuser, sind nur öffentlich zu betreiben. Von daher ist es nicht möglich, den Modus bei solchen zu verändern.

Befestigungen und Sicherungen

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, Gegenstände im eigenen Haus zu befestigen. Die erste Version ist die "Befestigung", die für reine Dekorationsgegenstände gedacht ist, also zum Beispiel Tische, Stühle, Teppiche und Ähnliches. Auch freistehende Werkzeuge sollen mit dieser Option befestigt werden.
Die zweite Version, die "Sicherung", ist ausschließlich für Behälter verschiedener Art vorgesehen und ermöglicht es, dynamische, nicht festgemachte Gegenstände einzulagern, ohne dafür Befestigungen zu benutzen. Behälter können nicht befestigt werden! Beispiele für solche Behälter sind Getränkebehälter wie Fässer und Krüge, allerdings auch Becher, und Lagerfässer und alle Sorten von Kisten und Truhen.

Wie viele Gegenstände man schlussendlich in einem Haus auf diese Arten sichern kann hängt von der Hausgröße ab und ist beschränkt, da es nicht gewünscht ist, unendlich viele Gegenstände einlagern zu können. Eine Faustregel ist jedoch, dass es für jede Sicherung im Haus 10 Befestigungsplätze gibt.

Zugriffsberechtigungen

Zuletzt wollen wir uns noch die verschiedenen Zugangsberechtigungen eines Gebäudes ansehen, die im Reiter "Sicherheit" zugänglich gemacht wurden.

Ein "Besitzer" hat prinzipiell die vollständige Kontrolle über alle Funktionen seines Hauses. Er ist auch der Einzige, der Mitbesitzer definieren kann. Wenn der Besitzer wünscht, dass Mitbesitzer spezifische Zugriffe zu Kisten erhalten oder eben nicht erhalten, kann er dies direkt an den betroffenen Behältern über ein Kontextmenü einstellen.
Grundsätzlich aber haben "Mitbesitzer" Zugriff auf Behälter - wenn nicht anders eingestellt. Sie können den Modus des Hauses auf privat oder öffentlich stellen, das Haus einrichten, Freunde in die Liste aufnehmen und Besuchern Zugang geben oder entziehen.
"Freunden" ist es gestattet, das Haus auch im Privatmodus jederzeit zu betreten, allerdings können sie nur Behälter öffnen, die auch spezifisch für sie freigegeben wurden.
"Zugang" dient der Auswahl von Besuchern, die nicht dauerhaft in das Haus eintreten können sollen. Man kann den Zugang entweder entziehen, während der Besucher noch im Haus ist, was einem Rausschmiss gleicht und den Spieler vor die Türe versetzt, oder man leert nach Ende des Besuchs die Zugangsliste. Das ist die weitaus höflichere Option und hilft auch dabei, Personen vor die Türe zu setzen, die durch einen Internetausfall sonst später im Haus gefangen wären.

Die Einrichtung

Um das Einrichten und Dekorieren eines Hauses möglichst intuitiv und angenehm zu gestalten, hat Arx Obscura einen sogenannten "Einrichtungshelfer" erstellt. Dieses Menü kann im Hausmenü über die Taste "Einrichten" rechts unten aufgerufen werden und dient dazu, dynamische - also bewegliche - Gegenstände zu befestigen, Behälter zu sichern und diese in jedem Zustand an die richtige Position rücken zu können.

Die großen Pfeiltasten dienen hierbei für die Richtungsbewegung, während die Auf- und Ab-Tasten unter dem Punkt "Höhe" den Gegenstand höher und tiefer setzen können. Zusätzlich kann man unter den Bewegungstasten wählen, ob man den Gegenstand festmachen, lösen oder sichern will. Bei Behältern ist hierbei automatisch nur die Option "Sichern" zugänglich, bei allen anderen Gegenständen automatisch nur "Befestigen". Bei vielen Gegenständen ist es ebenso möglich, über die namensgebende Taste Items zu "Drehen". Gerade bei Regalinhalten kann man durch diese Taste verschiedene Versionen desselben Gegenstandes ausprobieren.
Ist man mit dem bearbeiteten Gegenstand zufrieden, kann man über die Taste "Fertig" den Vorgang beenden und einen neuen Gegenstand auswählen, oder über die Taste "Abbrechen" das Einrichten beenden.

Das Ladenschild

Jeder Besitzer eines Hauses kann über den Reiter "Modifizieren" ein Ladenschild anbringen. Dieses Ladenschild benachrichtigt über einen Doppelklick die gesamte Region, dass der Laden des Spielers geöffnet oder geschlossen hat.
Die Auswahl "Ladenschild setzen" lässt dich einen Ort bestimmen, an dem man das Ladenschild anbringen will. Man kann es später über ein Kontextmenü (Linksklick auf das Schild) drehen. Um es zu entfernen, wählt man erneut "Ladenschild setzen" und beendet sofort mit der ESC-Taste auf der Tastatur. Jeder Mitbesitzer und natürlich auch Besitzer eines Hauses kann nun seine Anwesenheit im Laden per Doppelklick auf das Ladenschild ankündigen. Das Ladenschild hat immer den gleichen Namen wie das Haus.

Die Umzugskiste

Gibt ein Spieler das Haus seines Charakters auf, werden alle Items und Dekorationen, welche im Haus waren, automatisch in die sogenannte Umzugskiste transferiert, sodass der Charakter nicht mit den Items überladen wird. Aufrufen kann man diese Kiste lediglich über das Hausmenü eines Hauses, in der der Charakter Besitzer oder mindestens Mitbesitzer ist. Hierfür geht man auf den Reiter "Lagerung", wo man die Auswahl "Umzugskiste" findet.
Die Umzugskiste lässt sich jederzeit entleeren. Man kann jedoch keine Items hinzufügen, damit verhindert wird, dass die Umzugskisten als endlose Lager benutzt werden. Man schließt die Kiste mit einem Rechtsklick, sobald man sie nicht mehr braucht. Items in einer Umzugskiste werden nicht gelöscht, man kann also mehrmals darauf zugreifen, wenn man bei der ersten Nutzung nicht alle Items entfernt.

Der Spielerhändler

Neben der Möglichkeit, das eigene Haus zu einem Laden zu erklären, hat ein Bürger zudem auch die Option, einen Händlervertrag bei seiner Verwaltung zu beantragen. Mit diesem Händlervertrag ist es möglich, einen spielergesteuerten NPC-Händler innerhalb des eigenen Hauses aufzustellen, und mit den eigenen Waren zu füllen.

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Der Spielerhändler kann durch Doppelklick vom Besitzer verwaltet werden. Hierzu gehören die Möglichkeit, dem Händler Kleidung anzuziehen, das Warenangebot zu füllen, die Einnahmen abzuholen, und den Händler nach Wunsch zu entlassen. Bei der Befüllung von Waren hast du drei Möglichkeiten. Mit jedem Ablegen von Waren in das Warenangebot des Händlers kannst du direkt einen Preis und optional eine Beschreibung des Gegenstands vergeben, oder aber du drückst die ESC-Taste, und markierst den Gegenstand als unverkäuflich. Wenn du zur besseren Übersicht Behälter benutzen willst, kannst du diese in das Warenangebot ziehen, unverkäuflich machen, und nur dem Inhalt darin Preise zuordnen - der Behälter kann dann zwar nicht gekauft werden, sehr wohl aber die Gegenstände darin.
Die dritte Möglichkeit ist der Verkauf von Paketen, der genau umgekehrt vom Sortieren in Behälter funktioniert. Du ziehst also einen Behälter in das Warenangebot, vergibst einen Preis, ziehst dann die einzelnen Bestandteile in diesen Behälter und machst diese unverkäuflich. Somit kann der Kunde das Paket nur im Ganzen kaufen. Da ein Händler jedoch täglich einen anhand der angebotenen Waren berechneten Teil der Einkünfte als Lohn entgegen nimmt, sollte man stets ein Auge auf seine Geldmittel halten! Zudem ist zu beachten, dass der Händler den Kunden nur im öffentlichen Modus vollständig zugänglich ist. Lies zu diesem Punkt bitte noch einmal die Eigenheiten des öffentlichen Modus!