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Der Baron und die Baronie

Kapitel

Die Bedeutung des Barons

Der Baron ist ein verdienter Führer eines Zusammenschlusses oder einer Gilde, der vom Fürsten mit dem Recht versehen wurde, ein Gebiet innerhalb des Lehens im eigenen Sinne zu verwalten und zu leiten, Gebietsverordnungen zu verfassen und nach eigenem Willen mit den dort ansässigen Einwohnern zu verfahren. Im Gegenzug leistet der Baron hierfür den Treueeid an den Fürsten, leistet abgesprochene Abgaben an den Fürsten, und ist im Kriegsfall mit für die Verteidigung des Lehens verantwortlich.
Barone arbeiten zum größten Teil eigenverantwortlich innerhalb ihrer Region, unterstehen dem Fürsten jedoch durch den Treueeid, der sie im Kriegs- und Verteidigungsfall dazu verpflichtet, für den Fürsten und das Lehen einzustehen, und dieses nach bestem Wissen und Gewissen zu verteidigen. Darüber hinaus werden Barone jedoch relativ wenig behelligt, immerhin wurden sie eingesetzt, um dem Fürsten Arbeit abzunehmen, und sich ihre Loyalität zu sichern.

Rechte und Pflichten

Grundsätzlich ist ein Baron nur in wenigen Bereichen seinem Fürsten verpflichtet, und daher zu großen Teilen frei in dem, was er tut oder lässt. Da Barone vornehmlich dort eingesetzt werden, wo spezifische Ressourcen oder taktisch wichtige Landstriche verteidigt oder gesichert werden müssen, ist neben dem Schutz und der Verwaltung dieser Orte eigentlich nur die Loyalität zum Fürsten und die Leistung der entsprechenden Abgaben von Bedeutung für den Erfolg des Barons.
Da von einem Baron allerdings auch Selbstständigkeit erwartet wird, die über das schiere Befolgen von Anweisungen hinaus geht, wurden Baronen eine Reihe von Rechten und Pflichten vorgeschrieben, nach denen sie ihr Gebiet verwalten können.

  • Barone können auf ihrem Gebiet Abgaben und Berechtigungen für Rohstoffquellen, Passagen, Handel und ähnliche Tätigkeiten bestimmen.
  • Barone können in ihrer Baronie Gebietsverordnungen oder Siedlungsverordnungen festlegen, die der niederen Gerichtsbarkeit entsprechen.
  • Sie können Personen auf ihrem Land für vogelfrei erklären, inhaftieren oder anhand der Gebietsverordnung richten, oder über einen Schöffen richten lassen.
  • Sie können entweder mit Erlaubnis oder Anweisung des Fürsten - oder aber auf eigene Verantwortung und Gefahr - Ritter ernennen und durch diese ein stehendes Heer errichten.
  • Sie können entweder mit Erlaubnis oder Anweisung des Fürsten - oder aber auf eigene Verantwortung und Gefahr - Briefadelige ernennen.
  • Barone haben Zutritt zu den Bereichen der Hochedlen der Fürstenburg und das Recht, sich beim Fürsten jederzeit Gehör zu verschaffen.
  • Barone können anderen Baronen oder Zusammenschlüssen den Krieg erklären.
  • Ein Baron kann Anwohner zu Bürgern seiner Baronie befördern und Bürger wieder zu Freien degradieren.
  • Ein Baron kann in seiner Baronie Beamte ernennen und entlassen.

Die Baronie

Die Baronie ist das Land, in welchem der vom Fürsten ernannte Baron seines Amtes walten kann. Hierbei unterscheidet man prinzipiell zwischen bereits erschlossenen Baronien, also solchen, in denen bereits bewohnbare, nutzbare Gebäude errichtet wurden, und einer unerschlossenen Baronie, die üblicherweise aus einem Stück Land mit spezifischer Bedeutung für Handwerk, Handel oder Verteidigung besteht.
Alle Baronien eines Lehens decken zusammengenommen niemals die gesamte Fläche eines Landstrichs ab, und es wird von Baronen auch nicht erwartet, das gesamte Gebiet bis zur nächsten Baronie zu kontrollieren. Patrouillien spezifisch ins umliegende Gebiet zur Sicherung der näheren Umgebung sind zwar gerne gesehen, werden aber nicht automatisch erwartet. Dies ist spezifisch für die Gerichtsbarkeit wichtig, da Überfälle und Angriffe außerhalb der befriedeten Gebiete, also der Siedlungen und Baronien, für die Gerichtsbarkeit unter "persönliches Risiko des Opfers" fallen, und nur in Härtefällen - zum Beispiel bei Verstößen gegen die höhere Gerichtsbarkeit - überhaupt verfolgt werden. Sicherheit vor Kriminalität bieten also explizit nur die vom Adel verwalteten Gebiete.

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In einer nicht erschlossenen Baronie ist es dem Baron gestattet seinen Sitz in Form einer Festung zu errichten, sowie ein für ihn und seine Aufgabe notwendiges weiteres Gebäude. Die Größe einer unerschlossenen Baronie hängt von der Anzahl der dem Baron unterstellten Personen ab, und beläuft sich in Grundmaßen auf ungefähr anderthalb Morgen Land (30 mal 30 Schritt). Erweitert wird diese Grundfläche erst, wenn der Baron 10 oder mehr Gefolgsleute vorweisen kann - für alle 5 Gefolgsleute, die der Baron ansammeln kann, wird die Grundfläche um einen weiteren halben Morgen Land (15 mal 15 Schritt) erhöht. In diesem Bereich ist es dem Baron gestattet, befestigte Gebäude zu errichten und seine regionale Gerichtsbarkeit durchzusetzen.
Erschlossene Baronien sind von dieser Beschränkung insofern ausgenommen, da bereits die wichtigsten Grundgebäude vorhanden sind und keine weiteren Baumaßnahmen vonnöten sind, um den Betrieb aufzunehmen. Unter erschlossene Baronien fallen bereits errichtete Siedlungen, wie beispielsweise Greifanger in Candaria, oder Rabenstein in Ravinsthal. Siedlungen gelten als ein fester Baroniegrund, unabhängig von deren Größe, diese können allerdings nicht durch größere Gefolgschaft erweitert werden. Eine Erweiterung durch Bauliche Maßnahmen ist hingegen möglich.

Die Bedeutung des Volks

Nicht nur für den Fürsten eines Lehens ist die Bevölkerung vor Ort von großer Bedeutung; auch für den Baron ist es essentiell, einfache Einwohner in seiner Baronie anzusiedeln. Allerdings steht der Baron nicht nur vor der Gefahr, von aufgebrachten Bauern vertrieben zu werden, sondern zudem vor der Gefahr, durch fehlende Arbeitskräfte und fehlende Produktion nicht in der Lage zu sein, die Abgaben an seinen Fürsten zu zahlen, und von diesem postwendend aus der Baronie verstoßen zu werden.
Glaubt ein Baron jedoch, der Fürst würde seinen Vasallen vor wütenden Einwohnern schützen, so gilt sich daran zu erinnern, dass auch der Fürst selbst den Unmut seines Volkes auf eigene Gefahr riskiert, und im schlimmsten Falle das selbe Los herausfordern könnte.
Ein Baron hat Sorge zu tragen, das die Bevölkerung seiner Baronie mit den Entscheidungen und Handlungen des Baronen zumindest mehrheitlich zufrieden ist. Sollte dem nicht so sein, kann das Volk den Aufstand proben und einen Umsturzversuch wagen. In diesem Falle gelten die generellen Umsturzbestimmungen, die bis zur Vertreibung und Absetzung des Baronen führen können.

Krieg und Frieden

Als großteils selbstständige Vasallen ihrer Fürsten sind Barone in Hinsicht auf Auseinandersetzungen und Kämpfe relativ frei gestellt. Spezifisch das Recht, seinen Landstrich gegen Übergriffe zu verteidigen - und somit die Ressourcen des Fürsten zu schützen und zu erhalten - aber auch das Recht des Adels, sich gegen Schmähreden und Herabwürdigungen anderer Adeliger zu verteidigen, ermöglichen es einem Baron in den meisten Fällen, eine bewaffnete Auseinandersetzung gegen andere Barone oder Adelige zu führen, ohne einen Eingriff seines Fürsten befürchten zu müssen.
Ein Baron hat somit generell das Recht anderen Baronien den Krieg zu erklären. Sollte er dies tun gelten die generellen Belagerungsregeln. Sollte der Krieg erfolgreich sein und ein Heerführer über ein ausreichendes Gefolge von 5 Mann Verfügen und auch alle anderen sonstigen Bestimmungen erfüllt sein um die Baronie zu halten, kann der Fürst besagten Heerführer zum neuen Baron erklären oder aber die Baronie ohne bestehenden Baron fürs erste in die eigene Verwaltung übernehmen bis ein dem Fürsten genehmer Baronskandidat verfügbar ist.